Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
Mehr zum Thema

Bedarfsermittlung bei Beamten

Brauche ich als Beamter überhaupt eine Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung und wie schließe ich grundsätzlich den Vertrag?

Das Risiko, dauerhaft seinen eigenen Beruf nicht mehr ausüben zu können, ist in weit über 90% der Fälle auf Krankheiten und nur zum Rest auf Unfälle zurückzuführen.

Während also eine Unfallversicherung nur ein gewisses Risiko abdeckt, bietet die Berufsunfähigkeits- versicherung umfassenden Versicherungsschutz gegen beide Risiken.

Einer Studie des Brancheninformationsdienstes map-report (Nr. 576-577) zur Folge, beträgt die Erwerbsunfähigkeitsquote für Arbeitnehmer, die vor Erreichen der Altersrente erwerbsunfähig werden, beispielsweise für 

Beruf

BU-Risiko 1993-2002

Abgeordnete

9,83 %

Arzt

7,34 %

Gymnasiallehrer

17,60 %

Handelsvertreter

18,74 %

Hochschullehrer

7,29 %

Ingenieure

8,04 %

Journalist / Schriftsteller

13,79 %

Landwirt

18,06%

Musiker

21,57%

Real-, Volksschul, Sonderrschullehrer

15,86 %

Richter, Staatsanwälte

8,53 %

Verbandsleiter/Funktionäre

13,54 %

Wirtschaftsprüfer /Steuerberater

15,04 %

Zimmerer

48,88 %

Unser Rat:

Das Risiko, dauerhaft einer Tätigkeit nicht mehr nachgehen zu können, kann jeden treffen. Ob nun überhaupt ein derartiger Versicherungsschutz benötigt wird, hängt von der persönlichen Situation ab. Zunächst ist es daher wichtig, den Versicherungsbedarf zu ermitteln.

Dabei sollten im ersten Schritt die obligatorisch bestehenden Ansprüche ermittelt werden. Obligatorische Ansprüche bestehen möglicherweise über die Beamtenversorgung.

Die Beamtenversorgung

Die Rechtsgrundlagen für die Versorgung der Beamten sind zu finden imBeamtenversorgungsgesetz und im Bundesbeamtengesetz (BBG). Gemäß § 44 Abs. 1Bundesbeamtengesetz ist der Beamte auf Lebenszeit in den Ruhestand zu versetzen, wenn er wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Welcher Arzt als Gutachter zu beauftragen ist, wird von der obersten Dienstbehörde festgelegt. Ein amtsärztliches Gutachten bildet die Grundlage für die Zurruhesetzung. Die Weichen dafür allerdings werden „von Amts wegen" gestellt. Wenn der Beamte infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird, kann er ebenfalls als dienstunfähig angesehen werden. Nach § 44 Abs. 3 BBG soll von der Zurruhesetzung wegen dauernder Dienstunfähigkeit abgesehen werden, wenn dem Beamten ein anderes Amt derselben oder einer anderen Laufbahn übertragen werden kann. Der Beamte kann aber auch selbst beantragen, sich wegen dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzen zu lassen. Die Dienstunfähigkeit eines Beamten, der seine Versetzung in den Ruhestand beantragt, wird aufgrund eines ärztlichen Gutachtens über den Gesundheitszustand festgestellt. Eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit dauert nur solange, wie die Dienstunfähigkeit vorliegt. Der Dienstherr kann eine Überprüfung der Dienstunfähigkeit anordnen. Liegt eine Dienstunfähigkeit nicht mehr vor, können Beamte von Amts wegen oder auf eigenen Antrag bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres wieder in das Beamtenverhältnis berufen werden („Reaktivierung“). Ist das des 55. Lebensjahr vollendet und sind seit Beginn des Ruhestandes fünf Jahre abgelaufen, so ist hierfür die Zustimmung der betroffenen Beamten erforderlich.

Die Höhe der Dienstunfähigkeitsrente hängt unter anderem von der Besoldungsgruppe und vom Familienstand ab. Eine überschlägige Berechnung können Sie auf den Internetseiten der Firma vdata vornehmen. Positiv: Beamte haben bereits nach 5 Dienstjahren zumindest Anspruch auf die so genannte amtsunabhängige Mindestversorgung (§ 14 Abs. 2 Beamtenversorgungsgesetz). Sie wird auf Basis der Bezüge der Endstufe der Besoldungsgruppe A4 (65% hiervon) berechnet und beträgt derzeit gut 1.200 €.

 

Bei der Ermittlung des Versicherungsbedarfs kann folgende Tabelle helfen:

  Beispiel Eigene Situation
Feste monatliche Ausgaben 2.000 €  
abzgl. halbe Erwerbsminderungsrente 1.000 €  
abzgl. Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung (z.B. Presseversorgung) 0 €  
abzgl. sonstiger monatlicher Einnahmen (z.B. Miete, Pacht, Zinsen) 100 €  
abzgl. Einkommen des Partners 500 €  
= Versicherungsbedarf 400 €  

Wie schließe ich den Vertrag?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann als eigenständige Versicherung oder in Kombination mit einer...

Newsletter

Cookie Einstellungen