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DJV-Betriebsratswahlen 2022
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Betriebsratswahl 2022: Wichtige Änderungen im Wahlrecht

  1. Das aktive Wahlrecht besteht nunmehr ab Vollendung des 16. Lebensjahres. Um sich wählen lassen zu können ist weiterhin die Vollendung des 18. Lebensjahres erforderlich.
  2. Das vereinfachte Wahlverfahren (u.a. kürzere Fristen und Personenwahl) findet obligatorisch in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigen statt. Früher lag die Grenze bei 50.
  3. Wahlvorschläge in Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten brauchen keine Stützunterschriften mehr, in Betrieben mit 21 bis 100 Beschäftigten reichen zwei Stützunterschriften.
  4. Vergleichbar der Neuregelung für Betriebsratssitzungen dürfen nun auch Wahlvorstände einen Teil ihrer Sitzungen unter Rückgriff auf elektronische Kommunikationsmittel (Telefon, Video) durchführen. Besonders wichtige Sitzungen, z.B. die Prüfung der Gültigkeit von Wahlvorschlägen sind hiervon aber ausgenommen.
  5. Die Berichtigung der Wählerliste bei offensichtlichen Fehlern ist länger, konkret bis zum Ende der Stimmabgabe zulässig; früher war eine Korrektur nur bis zum Tag vor Beginn der Stimmabgabe möglich.
  6. Der gestiegenen Zahl an außerhalb der Betriebe arbeitenden Beschäftigten entsprechend sind die Möglichkeiten zur Briefwahl erweitert worden. Der Wahlvorstand hat länger abwesenden Mitarbeiter*innen unaufgefordert die Briefwahlunterlagen zuzusenden.
  7. Wie schon bei den zurückliegenden Europa- und Bundestagswahlen bedarf es auch bei den Betriebsratswahlen in Präsenz zukünftig keiner Briefumschläge mehr. Diese gibt es nur noch im Rahmen des  Briefwahlverfahrens.
  8. Neu ist auch der Zeitpunkt der Auszählung der Briefwahlstimmen. Die Briefwahlstimmzettel werden nun zu Beginn der öffentlichen Sitzung zur Stimmauszählung gefaltet in die Wahlurne gelegt und dann gemeinsam mit den übrigen Stimmzetteln ausgezählt.
  9. Im Interesse einer größeren Rechtssicherheit wurden die Möglichkeiten zur Anfechtung der Wahl sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer enger gefasst.
  10. Schließlich wurde der Schutz vor ordentlichen Kündigungen ausgedehnt und erfasst unter bestimmten Bedingungen jetzt auch diejenigen, die in einem betriebsratslosen Betrieb die erstmalige Wahl initiiert bzw. konkret vorbereiten.   

Ansprechpartner Betriebsräte

DJV-Referat Betriebsratsarbeit

Christian Wienzeck

Telefon: +49 0228 2 01 72 11
Telefax: +49 0228 2 01 72 32
E-Mail:  wienzeck@djv.de

Sekretariat: Natalie Rick

Telefon: +49 0228 2 01 72 11
Telefax: +49 0228 2 01 72 32
E-Mail:   rick@djv.de

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