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Datenschutzregeln ab 25. Mai 2018
Ab dem 25. Mai 2018 gelten in der Europäischen Union (EU) weitgehend einheitliche Regeln zum Datenschutz, die so genannte Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der deutsche Gesetzgeber kann nur in einigen explizit zugelassenen Fällen Detailregelungen schaffen, die davon abweichen oder genauere Definitionen vornehmen. Deswegen tritt auch eine neue Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft.
Außerdem muss der deutsche Gesetzgeber laut Artikel 85 der DSGVO auch noch Regelungen einführen, die sicherstellen, dass die Presse- und Medienfreiheit durch die neuen Regelungen nicht berührt wird. Außerdem fordert der Artikel 85 der DSGVO, dass Regelungen eingeführt werden, durch die auch außerhalb der Medien die Meinungs- und Informationsfreiheit von Bürgern, Vereinigungen und Firmen gewährleistet wird. Für Medien und Meinungsäußerungen finden daher wesentliche Bestimmungen des normalen Datenschutzrechts keine Anwendung.
Detailierte Informationen finden Sie in einem "Tipps für Freie" zum Thema Datenschutzrecht im pdf-Format (überarbeitete Fassung vom 9. Mai 2018).
Die Information im ePub-Format (besonders geeignet für mobile Geräte und eBook-Reader), überarbeitete Fassung vom 9. Mai 2018
Michael Hirschler, hir@djv.de
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