Bildjournalisten
Sportfotografie
DFL äußert sich zu DJV-Kritik an geringer Zahl der Fotoplätze
15.05.2020
Die Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) hat sich gegenüber dem DJV zu Wort gemeldet, nachdem dieser die Liga wegen der drastischen Einschränkungen der Sportfotografie in den Stadien erneut angesprochen hatte. Die DFL lehnt erneut die Änderung der jetzigen Bestimmungen ab.
In dem Schreiben heißt es unter anderem:
Natürlich können wir nachvollziehen, dass es in unterschiedlichen Bereichen den Wunsch nach zusätzlichen Personen in den Stadien gibt. Es ist im Moment allerdings nicht möglich, vom verbindlichen Konzept abzuweichen.
"Wir befinden uns in einer absoluten Ausnahme-Situation, die sich auch die DFL nicht gewünscht hat. Es ist im Interesse aller Beteiligten, sobald es medizinisch und rechtlich möglich ist, wieder zur gelebten Normalität zurückzukommen. Wie in allen anderen Bereichen der Gesellschaft wird dies aber voraussichtlich eine gewisse Zeit dauern." Eine Möglichkeit zur Neuverhandlung der Bestimmungen sieht die DFL erst nach dem Abschluss der Saison, wenn Erfahrungen gesammelt seien. Allerdings verweist sie, was die konkrete Umsetzung der Arbeit im Bereich der Berichterstattung angeht, auch auf die einzelnen Vereine, bei denen offenbar Spielraum besteht: "Was die Situation in den Stadien angeht und die konkrete Aufteilung der zur Verfügung stehen Plätze für Nicht-Rechte-Inhaber, liegt diesbezüglich die „Hoheit“ bei den 36 Clubs. Sie entscheiden bei Ihren Heimspielen auf Basis des Hausrechts. Es liegt nicht an der DFL, in dieser Hinsicht Vorgaben zu machen. Daher muss über konkrete Maßnahmen wie die Umsetzung sog. „Pool-Lösungen“ jeweils vor Ort gesprochen werden."
Nach jetzigem Stand scheinen sich die Vereine allerdings an einem vom Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) erarbeiteten Konzept zu orientieren, in dem die Zahl von lediglich drei Sportfotografen fester Bestandteil ist.
Den DJV haben inzwischen Rechtsschutzanfragen von Mitgliedern erreicht, die sich gegen die starke Reduktion der Fotografie wehren wollen. Die für den Rechtsschutz zuständigen Landesverbände des DJV prüfen diese Fälle in eigener Verantwortung. Über den Ausgang dieser Prüfungen ist bislang noch nichts bekannt.
MH
In dem Schreiben heißt es unter anderem:
Natürlich können wir nachvollziehen, dass es in unterschiedlichen Bereichen den Wunsch nach zusätzlichen Personen in den Stadien gibt. Es ist im Moment allerdings nicht möglich, vom verbindlichen Konzept abzuweichen.
"Wir befinden uns in einer absoluten Ausnahme-Situation, die sich auch die DFL nicht gewünscht hat. Es ist im Interesse aller Beteiligten, sobald es medizinisch und rechtlich möglich ist, wieder zur gelebten Normalität zurückzukommen. Wie in allen anderen Bereichen der Gesellschaft wird dies aber voraussichtlich eine gewisse Zeit dauern." Eine Möglichkeit zur Neuverhandlung der Bestimmungen sieht die DFL erst nach dem Abschluss der Saison, wenn Erfahrungen gesammelt seien. Allerdings verweist sie, was die konkrete Umsetzung der Arbeit im Bereich der Berichterstattung angeht, auch auf die einzelnen Vereine, bei denen offenbar Spielraum besteht: "Was die Situation in den Stadien angeht und die konkrete Aufteilung der zur Verfügung stehen Plätze für Nicht-Rechte-Inhaber, liegt diesbezüglich die „Hoheit“ bei den 36 Clubs. Sie entscheiden bei Ihren Heimspielen auf Basis des Hausrechts. Es liegt nicht an der DFL, in dieser Hinsicht Vorgaben zu machen. Daher muss über konkrete Maßnahmen wie die Umsetzung sog. „Pool-Lösungen“ jeweils vor Ort gesprochen werden."
Nach jetzigem Stand scheinen sich die Vereine allerdings an einem vom Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) erarbeiteten Konzept zu orientieren, in dem die Zahl von lediglich drei Sportfotografen fester Bestandteil ist.
Den DJV haben inzwischen Rechtsschutzanfragen von Mitgliedern erreicht, die sich gegen die starke Reduktion der Fotografie wehren wollen. Die für den Rechtsschutz zuständigen Landesverbände des DJV prüfen diese Fälle in eigener Verantwortung. Über den Ausgang dieser Prüfungen ist bislang noch nichts bekannt.
MH
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