Bildjournalisten
Fotografen haben Namen - Stichtag für Auswertung ist heute
Wieder wird in Zeitungen geprüft, ob die Namen von Urhebern beim Bild genannt werden.
Wie in den Jahren zuvor prüfen Freiwillige aus dem DJV, ob die Namen von Urhebern beim Bild genannt werden. Denn das verlangt § 13 Urheberrechtsgesetz. Ein Recht, das nicht einmal durch Geschäftsbedingungen oder Verträge aus der Welt geschafft werden kann.
Anders als in den Jahren zuvor erfolgt die Auswertung nicht erst am Welttag des Urheberrechts (23. April), sondern mit dem 9. April schon zwei Wochen früher. Durch den überraschenden Stichtag wird auch vermieden, dass Redaktionen sich eventuell gezielt auf die Auswertung vorbereiten.
Freiwillige, die ihre Regional- oder Lokalzeitung auswerten wollen, z.B. Göttinger Tageblatt, Oberhessische Presse oder Mindener Tageblatt, können sich beim DJV melden (Frau Hobe, hob@djv.de ). Es wird um Zusendung der Ergebnisse und Bereithaltung des Kontrollexemplars gebeten.
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