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Corona-Krise

Informationen zu neuen Hilfen für Selbständige

08.07.2020

Die Bundesregierung und einige Länder haben neue Programme aufgelegt, mit denen Selbständige angesichts des Umsatzrückgangs in der Corona-Krise unterstützt werden sollen.

Hier eine erste, kurze Übersicht (wird ergänzt):
Überbrückungshilfe des Bundes


Information unter ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de


Überbrückungshilfe der Länder ab Juni



Baden-Württemberg:

Informationen beim zuständigen Ministerium:

"Seitens des Landes wollen wir das Hilfsprogramm des Bundes sinnvoll durch Förderung eines fiktiven Unternehmerlohns ergänzen: Der Bund schließt Lebenshaltungskosten oder einen Unternehmerlohn bei den förderfähigen Kosten explizit aus. Wie schon bei der Soforthilfe will das Land einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.180 Euro pro Monat in Abhängigkeit vom individuellen Umsatzrückgang daher auch bei der Überbrückungshilfe aus Landesmitteln aufstocken."

Bayern: Künstlerhilfe Bayern

"Der Antrag kann seit 19.05.2020 bis längstens 30.09.2020 für bis zu maximal drei aufeinanderfolgende Monate gestellt werden. Der Leistungszeitraum beginnt frühestens mit dem Monat des Antragseingangs bei der Bewilligungsstelle. Eine Antragstellung für zurückliegende Monate ist nicht möglich."

Hamburg: Neustartprämie Information:
https://www.hamburg.de/neustartpraemie/
Antragsformular:
https://www.hamburg.de/contentblob/14037908/9ffbe14193ef664dea105acc8e0a7af4/data/hilfestellung-antrag.pdf

Nordrhein-Westfalen:

Informationen beim Wirtschaftsministerium des Landes zur Überbrückungshilfe (https://www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe):

"Da der Bund wie schon bei der Soforthilfe keinen Zuschuss zum entgangenen Unternehmerlohn leistet und stattdessen auf die Grundsicherung verweist, ergänzt das Land Nordrhein-Westfalen die Überbrückungshilfe des Bundes und gewährt aus Mitteln des Landes zusätzliche Unterstützung, die NRW Überbrückungshilfe Plus
 
Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit höchstens 50 Mitarbeitern, erhalten - über die Überbrückungshilfe hinaus - eine einmalige Zahlung i. H. v. 1.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate als Wirtschaftsförderungsleistung (fiktiver Unternehmerlohn) aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalens.
 
Die grundsätzlichen Antragsvoraussetzungen der Überbrückungshilfe gelten auch für die NRW Überbrückungshilfe Plus. Dies bedeutet unter anderem, dass der Umsatz der Anspruchsberechtigten in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen sein muss. Bei Gründungen zwischen 1. April 2019 und 31. Oktober 2019 sind die Monate November und Dezember 2019 zum Vergleich heranzuziehen.
Darüber hinaus muss (wie bereits bei der Überbrückungshilfe) ein Umsatzrückgang von mindestens 40 % in den Monaten Juni, Juli und/oder August vorliegen. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme dieser zusätzlichen Hilfen mit Arbeitslosengeld II-Leistungen ist nicht möglich.
 
Eine Antragstellung ist aktuell noch nicht möglich."

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