Bildjournalisten
Neustarthilfe kann jetzt beantragt werden
Die Neustarthilfe des Bundes ist für Solo-Selbstständige jetzt abrufbar. Freie, die in Personengesellschaften (z.B. GbR, Partnerschaften) oder Kapitalgesellschaften (z.B. UG, GmbH) arbeiten, müssen sich dagegen noch gedulden.
Die Bundesregierung informiert zum Thema hier mit FAQ: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Neustarthilfe/neustarthilfe.html
Dort ist auch unter Punkt 4.1 erläutert, wo genau der Antrag zu stellen ist.
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