Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
Mehr zum Thema

Bildjournalisten

Corona-Krise

Neustarthilfe und Betriebskostenhilfe wird verbessert

21.01.2021

Coronahilfen: Die Neustarthilfe wird auf bis zu 7.500 Euro erhöht und "Bezugsrahmen" von 25 auf 50% erhöht. Wer z.B. einen Umsatz von 20.000 Euro hat, erhält jetzt 5.000 Euro. Zahlungen sollen jetzt auch für unständig Beschäftigte möglich sein.

Hier die angekündigten Verbesserungen im Detail:


-Soloselbstständige können im Rahmen der Überbrückungshilfe III statt einer Einzelerstattung von Fixkosten eine einmalige Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) ansetzen.
-Die Neustarthilfe steht Soloselbstständigen zu, die ihr Einkommen im Jahr 2019 zu mindestens 51 Prozent aus ihrer selbstständigen Tätigkeit erzielt haben.
-Auch sogenannte unständig Beschäftigte können die Neustarthilfe beantragen. Damit soll insbesondere Schauspielerinnen und Schauspielern geholfen werden, die häufig sowohl Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit als auch aus unständiger Beschäftigung beziehen. Einkünfte aus unständiger Beschäftigung werden insoweit den Umsätzen aus Soloselbstständigkeit gleichgestellt. Da auch viele Freie bei Rundfunkanstalten unständig arbeiten, können sie hier unter Umständen anspruchsberechtigt sein. Allerdings gelten solche Freien, die mit Arbeitslosenversicherungsbeiträgen von der Rundfunkanstalten beschäftigt werden, rein sozialversicherungsrechtlich nicht als unständig Beschäftigte. Es kommt daher auf weitere Ausführungsvorschriften der Bundesregierung an, um beurteilen zu können, welche Freien unter diese Regelung fallen.
-Die volle Betriebskostenpauschale erhält, wessen Umsatz im Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 im Vergleich zu einem sechsmonatigen Referenzumsatz 2019 um 60 Prozent oder mehr zurückgeht.
-Die Bedingungen der einmaligen Betriebskostenpauschale werden verbessert. Sie wird auf 50 Prozent des Referenzumsatzes verdoppelt; bisher waren 25 Prozent vorgesehen. Der Referenzumsatz beträgt im Regelfall 50 Prozent des Gesamtumsatzes 2019. Damit beträgt die Betriebskostenpauschale normalerweise 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019. Für Antragsteller*innen, die ihre selbstständige Tätigkeit erst ab dem 1. Januar 2019 aufgenommen haben, gelten besondere Regeln. Die maximale Höhe beträgt 7.500 Euro; bisher waren 5.000 Euro vorgesehen. Bei einem Umsatz von 20.000 Euro (Durchschnittsumsatz in der Künstlersozialkasse) werden also 5.000 Euro Neustarthilfe gezahlt (50 Prozent des Referenzumsatzes für sechs Monate 2019 /10.000 Euro).
-Die Betriebskostenpauschale wird zu Beginn der Laufzeit als Vorschuss ausgezahlt, auch wenn die konkreten Umsatzeinbußen während der Laufzeit Januar 2021 bis Juni 2021 noch nicht feststehen. Sollte der Umsatz während der sechsmonatigen Laufzeit bei über 40 Prozent des sechsmonatigen Referenzumsatzes liegen, sind die Vorschusszahlungen anteilig zurückzuzahlen.
-Der Zuschuss zu den Betriebskosten wird nicht auf Leistungen der Grundsicherung angerechnet und auch nicht bei der Ermittlung des Einkommens zur Bestimmung des Kinderzuschlags berücksichtigt.
-Es handelt sich – wie bei den anderen Zuwendungen der Überbrückungshilfe – um einen steuerbaren Zuschuss.

Quelle: Bundesfinanzministerium

News-Übersicht für Bildjournalisten

CORONA-PANDEMIE

Antrags-Chaos: Besser noch warten bei Neustarthilfe und Betriebskostenhilfe

11.01.21

EU-Beihilferecht sorgt für Probleme Freie müssen mit der Beantragung von neuen Hilfen weiterhin warten. Irreführende Aussagen der Bundesregierung und  unklare Antragssysteme sorgen derweil für Chaos bei Selbstständigen:...

Corona-Pandemie

Antragsformular für Neustarthilfe lässt auf sich warten

08.01.21

Das Antragsformular für den Direktantrag für die Neustarthilfe ist doch noch nicht online. Wer zur Zeit mit Elster-Zertifikat in den gesicherten Bereich für die Antragstellung auf Wirtschaftshilfen kommt, entdeckt dort nur den...

Freie

Was bei der Umsatzsteuer ab 1. Januar 2021 zu beachten ist

30.12.20

 Die Umsatzsteuer beträgt für ab dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen grundsätzlich wieder 19 Prozent bzw. 7 Prozent im Bereich der Einräumung von Urheberrechten.  Wer ab dem 1. Januar 2021 allerdings noch...

Corona-Krise

Bayern zahlt jetzt für Oktober bis Dezember bis zu 1.180 Euro "Unternehmerlohn"

18.12.20

Die Bayerische Staatsregierung hat jetzt ein Soloselbstständigenprogramm aufgesetzt, von dem freie Journalistinnen und Journalisten in der Corona-Krise profitieren können. Sie können bis zu 1.180 Euro für die Monate Oktober bis...

Urheber

Fotografen haben Namen

18.12.20

Die Tageszeitungen Junge Welt, Saarbrücker Zeitung und Badische Neueste Nachrichten gehen besonders vorbildlich mit dem Recht der Fotografinnen und Fotografen auf Nennung ihres Namens am Bild um.

Bundestag

Kein Fotoverbot für Journalisten

03.12.20

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert den Bundestagspräsidenten auf, die geltenden Regeln für akkreditierte Journalistinnen und Journalisten nicht anzutasten.

Frankreich

Wir sind kein Freiwild!

30.11.20

Bei Protesten in Frankreich gegen das von der Regierung geplante Gesetz zur globalen Sicherheit wurde ein Pressefotograf schwer verletzt. Täter war vermutlich ein Polizist. Die Polizei macht anscheinend auf alles Jagd, was sich...

Cornona-Krise

Neue DJV-Tipps für Freie zu Finanzhilfen

26.11.20

Corona: ,,Novemberhilfen" helfen den meisten Freien nicht, Anträge für ,,Neustarthilfe" erst im Januar 2021 möglich. Über Details der aktuellen Hilfsmaßnahmen informieren neue "DJV-Tipps für Freie", die hier als PDF abrufbar...

Corona-Krise

Weiterhin kaum Hilfen für einen Teil der Freien

16.11.20

Nachdem die meisten frei journalistisch tätigen Personen bereits bei der aktuellen "Novemberhilfe" der Bundesregierung leer ausgegangen sind, bleibt auch die angekündigte "5.000-Euro-Hilfe" für viele enttäuschend. Grund: es wird...

News 37 bis 45 von 396
Newsletter

Cookie Einstellungen