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Was bei der Umsatzsteuer ab 1. Januar 2021 zu beachten ist
Die Umsatzsteuer beträgt für ab dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen grundsätzlich wieder 19 Prozent bzw. 7 Prozent im Bereich der Einräumung von Urheberrechten.
Wer ab dem 1. Januar 2021 allerdings noch Aufträge abrechnet, die im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 erbracht worden sind, muss dafür 16% bzw. 5% berechnen.
Über diese und weitere Details informiert ein "Tipps für Freie" des DJV zum Thema Umsatzsteuer, das unter diesem Link auf djv.de als PDF heruntergeladen werden kann.
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