Bildjournalisten
Weiterhin kaum Hilfen für einen Teil der Freien
Nachdem die meisten frei journalistisch tätigen Personen bereits bei der aktuellen "Novemberhilfe" der Bundesregierung leer ausgegangen sind, bleibt auch die angekündigte "5.000-Euro-Hilfe" für viele enttäuschend. Grund: es wird nicht die komplette Summe an alle gezahlt, sondern maximal 25 Prozent von 7/12 des Vorjahresumsatzes. Die 5.000 Euro werden daher in voller Höhe nur an Personen gezahlt, die einen Mindestjahresumsatz von 34.286 Euro im Jahr 2019 hatten. Bei allen anderen wird er auch noch einmal umsatzbezogen abgesenkt. Wer beispielsweise nur 20.000 Jahresumsatz hatte, erhält dann nur noch eine Einmalzahlung von 2.917 Euro. Diese Zahlung ist auch als Einkommen zu versteuern. Soweit es dann im Jahr 2021 doch noch Umsatz gibt, erfolgt auf diese Zahlungen auch wieder eine Anrechnung mit eigener Berechnungsformel, die sich auf den Umsatz in einem siebenmonatigen Zeitraum von Dezember 2020 bis Juni 2021 bezieht. Wesentliche Folge: es sind dann oft Rückzahlungen fällig. Selbstverständlich werden alle Zahlungsempfänger anschließend auch noch überprüft, so dass im Zweifel - wie schon bei den bisherigen Zahlungen - unangenehme Post von der Staatsanwaltschaft kommen kann.
Die Zahlungen betreffen im Übrigen offenbar auch nur diejenigen, die nicht schon die Hilfen für bestimmte fixe Betriebsausgaben beanspruchen können. Ebenso dürfte es in den Bundesländern wie Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen, in denen Hilfen zwischen 1.000 bis 1.180 Euro monatlich an betroffene Selbständige ausgezahlt werden, die jetzt angekündigten Hilfen vermutlich nicht noch zusätzlich geben. Wer Corona-Grundsicherung erhält, kann sich dagegen freuen: diese Zahlungen werden "wegen der Zweckbindung" nicht auf sie angerechnet, sondern zusätzlich gezahlt.
Daher dürfen diese geringen Zahlungen nicht den Blick darauf verschließen, dass einige Freie über die Corona-Grundsicherung und die Hilfe für fixe Betriebsausgaben durchaus ordentliche Zahlungen erhalten können. Das gilt dann, wenn auch die anderen Personen in ihrem Haushalt kein wesentliches Einkommen haben und/oder eben fixe Kosten wie für ein externes Journalistenbüro vorliegen. Freie allerdings, die noch eine Person im Haushalt haben, die gerade noch ein ausreichendes Einkommen hat, verzeichnen in einigen Fällen monatliche Mindereinnahmen von über 3.000 Euro, erhalten aber durch das neue Programm gerade einmal ein Viertel ihres Umsatzverlustes ersetzt.
Der "kreative Mittelstand" fällt damit weiterhin aus dem System effektiver Hilfen. In diesem Zusammenhang mag daran erinnert werden, dass im Vereinigten Königreich den Selbständigen sogar 80 Prozent des Umsatzes erstattet wurden.
Die Ausgestaltung dieser Hilfen macht zugleich deutlich, dass alle Freien, die einen Anspruch auf Corona-Grundsicherung haben können, einen Antrag in jedem Fall stellen sollten. Denn in der Kombination mit der neuen Hilfen ist zumindest für diese Personengruppe einiges getan worden. Die gelegentlich zu hörende Ansicht "Grundsicherung gehört nicht zu meiner Selbstwahrnehmung" sollte daher tunlichst korrigiert werden.
Der DJV informiert weiter über den Umfang der Hilfen und berät auch zu Fragen der Grundsicherung. Ausführlichere Aussagen der Bundesregierung sind beim Bundeswirtschaftsministerium nachzulesen.
Michael Hirschler, hir@djv.de
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