Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilungen

Cum Ex-Urteil

Aufdeckung vor Privatsphäre

23.03.2022

Der Deutsche Journalisten-Verband ermuntert die Süddeutsche Zeitung, gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts zur Aufdeckung des Cum Ex-Skandals in Revision vor den Bundesgerichtshof zu ziehen.

Das Gericht hatte entschieden, dass die Zeitung Tagebucheinträge des Warburg-Bankers Christian Olearius zu Treffen mit dem heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz nicht wörtlich hätte veröffentlichen dürfen. Olearius sah dadurch seine Privatsphäre verletzt. Die Zeitung hätte dem öffentlichen Informationsinteresse auch ohne die Zitate genügen können, meinte das OLG. „Zur Aufdeckung eines so gigantischen Steuerbetrugs wie beim Cum Ex-Skandal gehört, dass die recherchierenden Journalisten auch die persönlichen Motive der mutmaßlichen Hauptakteure beleuchten“, sagt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. „In solchen Fällen muss die Privatsphäre vor dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit zurückstehen.“

Der DJV-Vorsitzende sieht in einer zu erwartenden höchstrichterlichen Entscheidung eine „Weichenstellung, die über den Cum Ex-Skandal hinausgeht“. Es sei zu hoffen, dass die Justiz im Spannungsfeld zwischen Pressefreiheit und Privatsphäre für die Medien entscheide: „Vor allem Journalistinnen und Journalisten in Investigativredaktionen, die häufig mit brisantem Material zu tun haben, brauchen Rechtssicherheit.“

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

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