Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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BND-Gesetz

Kritik an Kanzleramt

22.08.2023

Der Deutsche Journalisten-Verband kritisiert das Bundeskanzleramt, weil Verbänden und Organisationen eine viel zu kurze Frist eingeräumt wurde, eine Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung des BND-Gesetzes abzugeben.

Der 88-seitige Gesetzesentwurf wurde dem DJV und anderen Organisationen am gestrigen Montag gegen 12 Uhr zugeschickt – mit der Frist, innerhalb von 24 Stunden bis zum heutigen Dienstag, 12 Uhr eine Stellungnahme abgeben zu können.

„In dieser kurzen Zeit ist es nicht möglich, den komplexen Gesetzestext seriös zu erfassen und zu beurteilen“, schreibt der DJV in seiner dem Kanzleramt zugeschickten Stellungnahme. „Die Verbändebeteiligung wird mit einer derart kurzen Frist ad absurdum geführt.“ Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der eine Änderung des BND-Gesetzes nötig macht, ist vom 28. September 2022. Das Bundeskanzleramt hatte also weit über ein Jahr Zeit für dessen Umsetzung.

„Diese Eile des Kanzleramtes ist in diesem Fall durch nichts gerechtfertigt“, kritisiert DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall irritiert. Beim BND-Gesetz gehe es um tiefe Grundrechtseingriffe, beispielsweise in die Pressefreiheit und den Quellenschutz. „Da müsste eigentlich unbedingt sichergestellt werden, dass die relevanten gesellschaftlichen Akteure genügend Zeit haben, sich eine Meinung zu bilden und eine fundierte Stellungnahme abgeben zu können“, fordert Überall. „So funktioniert eine vernünftige demokratische Teilhabe nicht. Dieser Umgang mit Verbänden ist dem Gesetzgebungsprozess unwürdig.“

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Paul Eschenhagen

Bei Rückfragen: Tel. 030 / 72 62 79 20, djv@djv.de

Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de

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