Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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AI Act

Zu wenig Schutz für Journalismus

02.02.2024

Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt die Verabschiedung des europäischen KI-Gesetzes (AI Act) im als ersten Schritt hin zu einer notwendigen Regulierung von künstlicher Intelligenz.

Der AI Act wurde am heutigen Freitag vom Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten einstimmig auf den Weg gebracht. „Es ist gut, dass diese Hängepartie zu Ende ist und die Bundesregierung sich entschieden hat, der KI-Verordnung doch noch zuzustimmen,“ erklärt DJV-Vorsitzender Mika Beuster. Aus Deutschland hatte es zuletzt noch Widerstand gegen das Gesetz aus dem Digitalministerium unter Volker Wissing (FDP) gegeben. Der DJV hatte das kritisiert.

„KI-Leitplanken sind unentbehrlich“, so Beuster. Mit dem AI Act gäbe es jetzt erstmals überhaupt eine Regulierung von künstlicher Intelligenz in Europa – auch wenn der DJV sich vor allem in Hinblick auf Urheberinnen und Urheber mehr gewünscht hätte. Das Gesetz sei aber besser als nichts, weil damit zumindest ansatzweise Transparenzpflichten für die Hersteller geschaffen würden. „Wir müssen wissen, mit welchen Inhalten KI-Systeme trainiert wurden, um die jeweiligen Urheberinnen und Urheber für die Nutzung fair zu vergüten.“ Ohne eine Transparenzpflicht sei das unmöglich. Auch die Öffentlichkeit habe ein Recht zu erfahren, welche Inhalte ins Training der KI-Tools eingeflossen seien.

Das größte Problem für den Journalismus bleibe aber ungelöst: Die europäischen und deutschen Gesetzgeber müssten schnellstmöglich dafür sorgen, dass das zustimmungs- und vergütungsfreie Training von KI-Systemen mit journalistischen Inhalten endet, fordert Beuster. „Journalistische Inhalte zu erstellen, kostet Geld. Wenn sich die KI-Firmen einfach weiter kostenlos daran bedienen, bedroht das den Journalismus in seiner Existenz.“

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Paul Eschenhagen

Bei Rückfragen: Tel. 030 72 62 79 20, djv@djv.de

Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de

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