Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Muenchen.de

Eine Stadt ist keine Zeitung

18.11.2020

Muenchen.de, das offizielle Internet-Portal der Stadt München, ist bunt und vielfältig. Eines ist es laut Gericht aber nicht: ein Presseprodukt. Stattdessen ist es wettbewerbswidrig.

Screenshot: Internet-Portal "muenchen.de"

Das hat die 33. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. Das Portal ist laut dem Gericht wettbewerbswidrig, da es zu sehr wie eine Online-Zeitung aufgemacht ist und den Bereich der Berichterstattung deutlich überschreitet. Damit verstoße es laut der Richter gegen das aus Artikel 5 des Grundgesetzes abgeleitete Gebot der „Staatsferne der Presse“.

Gegen muenchen.de geklagt hatten die Süddeutsche Zeitung, die Abendzeitung, der Münchner Merkur und die tz sowie die jeweiligen Online-Angebote der Zeitungen. Ihre Begründung für die Klage: muenchen.de beschränke sich nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, auf Sachinformationen und die "Vermittlung der eigenen Verwaltungstätigkeit" der Stadt München, sondern berichte über eine Vielzahl von Themen des städtischen Lebens. Schon 2018 hatte der Bundesgerichtshof klargestellt, die "pressemäßige Berichterstattung über das gesellschaftliche Leben in einer Gemeinde" sei "originäre Aufgabe der lokalen Presse und nicht des Staates". Damals ging es um ein Amtsblatt der Stadt Crailsheim in Baden-Württemberg.

Das Landgericht München folgte dieser Argumentation und stellte fest, auch im Layout seien Grenzen überschritten worden. Unter anderem sei das mit einer "derart (boulevard-) pressemäßigen Illustration mit Überschriften, Bildern und unterhaltsamem Text" geschehen. Es sei "insgesamt nicht mehr erkennbar, dass das Stadtportal eine staatliche Publikation darstelle" und es würden „in Quantität und Qualität deutlich Themen besetzt, deretwegen Zeitungen und Zeitschriften gekauft werden.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die für muenchen.de zuständige Portalgesellschaft denkt wohl darüber nach, in Berufung zu gehen.

Trotzdem ist es gutes und wichtiges Urteil, das eine klare Grenze zieht zwischen staatlicher, in diesem Fall kommunaler, über Steuern finanzierter Information, und der unabhängigen und freien Presse.

Ein Kommentar von Paul Eschenhagen


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