Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Urheberrechtsreform

Ran an den Speck

21.05.2021

Jetzt ist es also soweit: Die DSM-Richtlinie der EU ist in deutsches Recht umgesetzt. Urheber dürfen nicht länger ausgebeutet werden.

Foto: Canva

Der Bundestag hat am 20. Mai mit den Stimmen der Großen Koalition die Urheberrechtsreform beschlossen. Damit ist klar, dass Plattformen wie Facebook, YouTube oder TikTok künftig für alle von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte urheberrechtlich verantwortlich sind. Nach der Reform dürfen geringfügige Nutzungen von Inhalten, die 160 Zeichen, 125 Kilobyte oder 15 Sekunden nicht überschreiten, nicht blockiert werden. Voraussetzung ist allerdings eine Nutzung zu nicht-kommerziellen Zwecken. Auch die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke als Zitat, Karikatur, Parodie oder Pastiche bleibt erlaubt.
Teil des Gesetzes ist das Leistungsschutzrecht der Presseverlage, die finanziell angemessen beteiligt werden müssen, wenn etwa Ausschnitte aus Artikeln auf kommerziellen Digitalplattformen wie Google News angezeigt werden. Dass die Verlegerverbände jubelten, als das Gesetz verabschiedet war, liegt auf der Hand. Die Medienunternehmen könnten sich nun "wirksam gegen eine Ausbeutung journalistischer Inhalte wehren", teilten BDZV und VDZ mit.
Ausbeutung ist in dem Zusammenhang ein gutes Stichwort. Denn ausgebeutet wurden bisher nicht nur die Verlage, sondern auch die Journalisten und Fotografen, um deren Werke es geht. Es gilt nun, die Urheber angemessen zu beteiligen. Ob sich darüber mit den Verlegern verhandeln lässt? Oder werden Urheber vor Gericht ziehen müssen? Wir sind gespannt.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner


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