Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Rundfunkbeitrag vor Gericht

18.07.2018

Am heutigen Mittwoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht über den Rundfunkbeitrag. Ist er eine Steuer oder eine Gebühr? Von der Antwort hängt viel ab.

Dass der Rundfunkbeitrag irgendwann in Karlsruhe landen würde, kann niemanden verwundern. Seit seiner Einführung laufen manche Bürger und einige Unternehmen gegen die 17,50 Euro pro Monat Sturm. Die einen argumentieren, sie würden weder ARD und ZDF gucken noch WDR & Co. im Radio hören. Warum dann zahlen? Andere finden die pauschale Belegung von Haushalten mit dem Beitrag ungerecht und hätten lieber die Geräteabgabe zurück. Und Unternehmen wollen weder das eine noch das andere. Nun also Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht wird sich mit der Frage befassen, ob der Rundfunkbeitrag eine Steuer ist. Dann nämlich hätten die Länder keine Gesetzgebungskompetenz. Und wenn die Verfassungsrichter bemängeln würden, dass jeder Haushalt zur Kasse gebeten wird, müsste womöglich die komplette Rundfunkfinanzierung neu aufgesetzt werden. Das wäre unwahrscheinlich, hat das Verfassungsgericht in seiner Geschichte stets zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entschieden. Auf jeden Fall steht zu hoffen, dass mit der heutigen Gerichtsentscheidung der ewige Streit um den Rundfunkbeitrag endlich aufhört. Auf Dauer zehrt er an den Nerven der Journalisten, die Tag für Tag ein qualitativ hochwertiges Programm machen und zum Dank dafür nicht permanent hören, sehen und lesen wollen, dass sie zu teuer sind und das Geld, von dem sie bezahlt werden, besser für etwas Anderes ausgegeben werden könnte. Ein Kommentar von Hendrik Zörner

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