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Urheberrecht

Schieflage

24.03.2021

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags will über die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht beraten. Angehört werden sollen die Urheber aber nicht.

Deutscher Bundestag: Urheber in Gesetzgebung einbinden. Foto: DBT Jörg Müller

Bei der Urheberrechtsrichtlinie geht es um nichts Geringeres als die faire Teilhabe der Urheber an der digitalen Nutzung und Vermarktung ihrer Werke. Klar ist, dass an diesem Prozess nicht nur Autoren, Fotografen und Künstler beteiligt sind, sondern eine ganze Industrie, die bis zu Medienunternehmen, Herstellern von Fotokopierern und den Suchmaschinenkonzernen reicht. Die Konsequenz sind viele verschiedene und zum Teil widerstreitende Interessen. Im Gesetzgebungsverfahren spielen sie eine Rolle. Das muss auch so sein, wenn Politik der Maxime folgt, auszugleichen und nicht von oben herab zu bestimmen.
Deshalb wäre es nur folgerichtig, einen repräsentativen Mix von Interessenvertretern der an der Urheberrechtsrichtlinie beteiligten Verbände einzubinden. Genau das aber versäumt der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags, der sich am 12. April mit dem Gesetzesvorhaben befassen will. Vertreter von Urhebern sind für die Ausschusssitzung nicht eingeladen. Die Parlamentarier wollen also über das Urheberrecht ohne die Urheber reden. Deshalb hat die Initiative Urheberrecht, deren 35 Mitgliedsverbände, darunter der DJV, 140.000 Urheber repräsentieren, in einem offenen Brief an den Rechtsausschus gegen diese Schieflage protestiert.
Noch ist genug Zeit, um die Liste der Einladungen zu überarbeiten, lieber Rechtsausschuss.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner


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