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Prominente

Vorsicht beim Shopping!

07.02.2018

Ex-Bundespräsident Christian Wulff musste es sich gefallen lassen, dass Fotos, die ihn mit Supermarkt-Einkaufswagen zeigten, veröffentlicht wurden. Das entschied der Bundesgerichtshof.

Christian Wulff: Da war er noch prominent. Foto: Frank Molter

Dass ein Einkauf im Supermarkt in die Hose gehen kann, hat wohl jeder schon mal erlebt. Wenn es dumm läuft, behält der Einkaufswagen den Euro oder man stellt zuhause fest, dass das Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist, dass statt 500 nur noch 440 Gramm zum gleichen Preis in der Waschmittelpackung sind. Alltag, über den man sich nicht aufregen sollte. Aufgeregt über den Supermarktbesuch hat sich jedoch eines unserer ehemaligen Staatsoberhäupter. Christian Wulff, zurückgetretener Bundespräsident, wurde samt Gattin Bettina auf dem Parkplatz eines Supermarktes abgelichtet. Das hatte Folgen: Das inzwischen eingestellte Magazin "People" aus dem Bauer-Verlag veröffentlichte im Mai 2015 das Foto und titelte: "Wer Bettina liebt, der schiebt!" Eigentlich nicht so schlimm, vielleicht sogar ein bisschen lustig, könnte man meinen, zumal der Ex-Präsident eine Woche vorher per Pressemitteilung sein erneutes Come together mit Ex-Gemahlin Bettina bekannt gegeben hatte. Aber das sah der beim Shopping Ertappte anders und bemühte die Gerichte. Verletzung der Privatsphäre, Recht auf Privatleben nach dem Rückzug aus der Politik - das übliche Tamtam also, das Prominente gern gegen Medien abziehen. Damit wäre Wulff fast durchgekommen, denn in zwei Instanzen bekam er Recht. Doch schließlich nahm sich der Bundesgerichtshof das ausgeschiedene Staatsoberhaupt und seine Ehrpusseligkeit vor (Az. VI ZR 76/17). Das berechtigte öffentliche Interesse an der Person Wulff ende nicht mit seinem Rückzug aus der Politik, befanden jetzt die Richter. Und weiter: "Ferner war zu berücksichtigen, dass der Kläger sein Ehe- und Familienleben in der Vergangenheit immer wieder öffentlich thematisiert und sich dadurch mit einer öffentlichen Erörterung dieses Themas einverstanden gezeigt hat. Zudem betreffen die zur Einkaufszeit auf dem Parkplatz eines Supermarktes und damit im öffentlichen Raum aufgenommenen Fotos den Kläger lediglich in seiner Sozialsphäre." Ob Christian Wulff immer noch den Einkauf macht? Ein Kommentar von Hendrik Zörner

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