Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
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DJV-Rechtsschutz

Engagierter Journalismus braucht starke Stützen

Als DJV-Mitglied können Sie sich bei Auseinandersetzungen zu Ihrer journalistischen Tätigkeit an ihren DJV-Landesverband wenden. Egal, ob Sie frei oder angestellt arbeiten. Wir beraten unsere Mitglieder bei Vertragsfragen und vertreten sie in rechtlichen Auseinandersetzungen. Schnell und kompetent. Wir sind für Sie da.

Ebenso beraten wir Betriebs- und Personalräte.

Manchmal braucht man schneller einen Juristen, als man denkt. Dann ist die Rechtsberatung der DJV-Landesverbände die richtige Adresse. Oft reicht es bereits, dass sich der DJV als Ihr starker Partner einschaltet.

Die Unterstützung durch den DJV kann auch dann wichtig werden, wenn Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung haben. Denn:
Rechtsschutzversicherungen finanzieren nach den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2005) i.d.R. häufig keine Rechtsberatung, sie treten nicht bei Streitigkeiten ein, die ihre Ursache im Urheberrecht oder Markenschutz haben und auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus kollektivem Arbeitsrecht  wird nicht von Rechtschutzversicherungen abgedeckt.

  • Der DJV-Rechtsschutz kann unter anderem in Anspruch genommen werden
  • bei Fragen rund um die Existenzgründung,
  • bei Prüfung von Verträgen für Freiberufler,
  • bei Urheberrechtsverletzungen,
  • bei Honorarstreitigkeiten,
  • in Tarifvertragsfragen,
  • bei Teilzeit, Elternzeit, Elternteilzeit, Mutterschutz,
  • bei der Prüfung von Arbeitsverträgen und Zeugnissen,
  • bei Kündigungsschutzklagen,
  • bei Sozialversicherungsangelegenheiten, z.B. Anträge an die Künstlersozialkasse,
  • bei Steuerfragen,


Die einheitliche DJV-Rechtsschutzordnung (www.djv.de) regelt die Voraussetzungen und das Verfahren, nach denen der DJV seinen Mitgliedern Rechtsschutz erteilt. Sie können danach, wenn Sie Mitglied sind, jederzeit umfassende Rechtsberatung erhalten. Rechtsschutz, also die Kostenübernahme für entstehende Rechtskosten wie Anwalts- oder Gerichtskosten, erhalten Sie, wenn

  • Sie seit mindestens sechs Monaten DJV-Mitglied sind und regelmäßig ihre Beiträge bezahlen,
  • Sie noch keinen Rechtsanwalt eingeschaltet haben,
  • der Rechtsstreit noch nicht vor Gericht anhängig ist und ein unmittelbarer Zusammenhang zu Ihrer journalistischen Tätigkeit besteht,
  • der Rechtsstreit vor einem deutschen Gericht stattfindet.

Ansprechpartner in Rechtsschutzfragen ist immer Ihr DJV-Landesverband.

Haben wir Sie überzeugt? Dann werden Sie DJV-Mitglied! Ihr DJV-Landesverband hilft Ihnen weiter.

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