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Blogger kündigen - HuffPo-Mitarbeiter dementieren Knebel-AGB

14.10.2013

Kritik an Haftungsklauseln und Exklusivität in den Verträgen wird intern zurückgewiesen, sie gelten "nur" für kommentierende Nutzer


Die Knebelbedingungen in der "Nutzervereinbarung" der Huffington Post haben erste Blogger dazu bewegt, die Kündigung bei der eben erst gestarteten Online-Postille einzureichen: "Zu solchen Bedingungen kann ich nicht für sie arbeiten", heißt es da.

Die Reaktion "leitender Mitarbeiter der Huffington Post" auf diese Schreiben ist jetzt ein - derzeit noch intern abgegebenes - Dementi. Die "Nutzervereinbarung" gelte gar nicht für Blogger, heißt es als Antwort, auch bestehe die HuffPo nicht auf Exklusivität. Gleichzeitig scheinen den Bloggern anderslautende Bedingungen nicht vorzuliegen.

Gleichzeitig stellt sich die Frage, wen denn die "HuffPo" dann eigentlich mit der Nutzervereinbarung im Zweifelsfall verklagen und gegenüber Geschäftsführung, Vorständen und Aktionären mit Schadensersatz haften lassen will, - "nur" bzw. gerade den kommentierenden Nutzer? Das dürfte für die Kommentargeber eine wunderbare Überraschung sein, wenn sie wegen eines zugespitzten Kommentars zu einem Blogbeitrag die Rechnungen von Top-Anwälten von Tomorrow Focus begleichen müssen, und Schadensersatz dazu.

Wer entsprechende Bedingungen oder schon Ärger mit der HuffPo bekommen hat, sollte das DJV-Referat Freie Journalisten umgehend informieren. Selbstverständlich werden Namen der Zusender nicht nach Außen und erst recht nicht an den Tomorrow Focus Verlag kommuniziert.


Michael Hirschler, hir@djv.de (@freie)
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