Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Fall Assange

Entscheidung in der Sache, bitte

05.01.2021

Das Londoner Gericht, das gestern die Auslieferung von Julian Assange an die USA ablehnte, hat keine Entscheidung in der Sache getroffen. Das muss die Berufungsinstanz nachholen.

Keine Frage: Die Gerichtsentscheidung vom 4. Januar ist ein Hoffnungsschimmer und verbessert die persönliche Situation von Julian Assange erheblich. Dass ihm die Haftbedingungen der USA nicht zuzumuten wären, stand für das Londoner Gericht fest. Morgen soll sich entscheiden, ob Assange jetzt endlich auf freien Fuß kommt, wenn auch gegen Kaution. Der Gesundheitszustand des Wikileaks-Gründers wird als besorgniserregend bezeichnet. Es besteht Grund zur Hoffnung, dass er erstmals seit vielen Jahren wieder frei herumlaufen kann.
Damit ist der Fall jedoch nicht abgeschlossen, denn die USA haben bereits angekündigt, dass sie gegen den Londoner Richterspruch in Berufung gehen werden. Wenn das so kommt, dürfte es nicht mehr um die Gesundheit von Julian Assange gehen, sondern um die Frage, ob er sich der Spionage und des Einbruchs in Regierungscomputer schuldig gemacht hat.
Was Wikileaks veröffentlicht hat, gehörte in die Öffentlichkeit. Denn es ging um nichts Geringeres als um Kriegsverbrechen, die normalerweise unentdeckt geblieben wären. Dass die USA an Julian Assange Rache üben wollen, kann nicht verwundern. Es ist Aufgabe der Justiz, in diesem Fall der britischen, dass zu verhindern.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner

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