Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

Aktuelles

Arbeitslosenversicherung

Freie an Rundfunkanstalten sollten Abgeordnete anschreiben

06.11.2015

Die Regelung zur kurzen Anwartschaftszeit (180-Tage-Regelung) läuft am 31. Dezember 2015 aus, kein Ersatz in Sicht


Der DJV bittet seine Mitglieder, die als Freie an Rundfunkanstalten tätig sind, für die Verbesserung ihrer Situation in der Arbeitslosenversicherung einzutreten. Konkret geht es um die Regelungen zur kurzen Anwartschaftszeit in der Arbeitslosenversicherung, bei der ein Anspruch auf Arbeitslosengeld schon nach 180 Beschäftigungstagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren möglich ist. Die Bestimmung ist vorteilhaft für Freie, die nicht ständig an einer Rundfunkanstalt tätig sind. Die Regelung läuft zum 31. Dezember 2015 aus, eine Verlängerung oder Ersatzregelung ist noch nicht in Sicht. Der DJV fordert zudem Verbesserungen der Regelung, so lehnt er die Begrenzung auf Personen mit einem Einkommen von unter 34.020 Euro ab. Freie sollten die Bundestagsabgeordneten in ihrem Wahlkreis anschreiben. Ein Musterschreiben im Format RTF ist hier abrufbar.
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