Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

Aktuelles

Gibt es Kindergeld im Volontariat?

Info der Familienkasse

20.03.2013

Haben Volontärinnen und Volontäre Anspruch auf Kindergeld? Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit hat dem DJV die Frage ganz aktuell beantwortet. Eines vorweg: Die Höhe des Einkommens spielt bei der Frage seit Anfang 2013 keine Rolle mehr.   Eltern haben für ein volljähriges Kind (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) unter anderem dann Anspruch auf Kindergeld, wenn ihr Kind für einen Beruf ausgebildet wird. Aber ist ein Volontariat nun eine Berufsausbildung? Dazu sagt die Familienkasse: Eine Volontärtätigkeit, die ein volljähriges Kind vor Aufnahme einer voll bezahlten Beschäftigung gegen geringe Entlohnung absolviert, ist Berufsausbildung, WENN das Volontariat der Erlangung der angestrebten beruflichen Qualifikation dient und somit der Ausbildungscharakter im Vordergrund steht. Dies ist immer dann der Fall, wenn
 
  1. ein detaillierter Ausbildungsplan zu Grunde liegt,
  2. die Unterweisung auf qualifizierte Tätigkeiten ausgerichtet ist,
  3. durch die Ausbildung dem Kind eine den Lebensunterhalt selbständig sichernde Berufstätigkeit ermöglicht wird und
  4. die Höhe der Vergütung der eines Auszubildenden vergleichbar ist.
 
Es darf sich hingegen nicht nur um ein gering bezahltes Arbeitsverhältnis handeln, bei dem die Arbeitsleistung gegen Entgelt im Vordergrund steht.
 
Schließt sich das Volontariat an eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Erststudium an, besteht nur dann ein Kindergeldanspruch, wenn das volljährige Kind neben dem Volontariat nicht erwerbstätig ist. Eine neben dem Volontariat ausgeübte Erwerbstätigkeit von nicht mehr als 20 Wochenstunden ist anspruchsunschädlich. Eva Werner
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