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Kein Rettungsschirm in der Insolvenz - Mini-Reform bringt nur wenige Verbesserungen

12.06.2013

Wohlverhalten und Schuldenschnitt: Der Gesetzgeber macht nur kleine Schritte für überschuldete Bürger und Selbständige


Selbständig und bis über alle Ohren verschuldet? Die Lösung kann hier manches Mal lauten: Privatinsolvenz. Die geht allerdings nicht binnen Tagen oder Wochen, sondern setzte bisher sechs Jahre "Wohlverhalten" voraus, nach der es zum endgültigen Schuldenerlass kam. Der Gesetzgeber hat jetzt die Regelfrist mit einer Mini-Reform auf fünf Jahre verkürzt. Durch eine neue 35-Prozent-Regel kann die Frist sogar auf drei Jahre verkürzt werden - wer 35 Prozent der Schulden begleicht, ist bereits nach drei Jahren quitt. Unterhaltsschulden sind allerdings vom Schuldenerlass nicht betroffen.

Die Crux: 35 Prozent sind von vielen Schuldnern kaum aufzubringen. Damit bleibt die 3-Jahres-Regelung wohl eine Luftnummer.

Weiterhin möglich ist der "Schuldenschnitt": Der Selbständige geht in ein "Planverfahren", in dem er mit seinen Gläubigern darüber verhandelt, ob sie einen Schuldenschnitt akzeptieren. Hier wäre die Frist damit potenziell erheblich kürzer. Fragt sich nur, ob es die Gläubiger für notwendig halten, mit dem Schuldner überhaupt verhandeln zu wollen.

Vermutlich wäre es für Selbständige besser, eine (Groß-)Bank zu gründen. Diese kann mit Rettungsschirmen rechnen. Der kleine Selbständige dagegen zahlt im Zweifel mit (quasi) biblischem* Rhythmus.


MH
*1. Buch Mose 29
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