Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

Aktuelles

Landgericht Bonn

Kein Verfahren gegen Konken

26.03.2013

Das Landgericht Bonn hat am heutigen Dienstag entschieden, kein Verfahren gegen den DJV-Bundesvorsitzenden Michael Konken zu eröffnen. Das Gericht hielt eine Verurteilung des DJV-Vorsitzenden wegen Untreue für nicht wahrscheinlich. Es folgte damit nicht der Argumentation der Staatsanwaltschaft, die behauptet hatte, Michael Konken hätte zu Unrecht eine Aufwandsentschädigung erhalten und damit Untreue begangen. Die Entscheidung des Bonner Landgerichts bestätigt: DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken hat zu keinem Zeitpunkt strafbare Handlungen zu Lasten des DJV begangen. Die Entschädigung für den Aufwand des von ihm ausgeübten Ehrenamts steht ihm zu und ist rechtens! Das ist ein Sieg für ihn persönlich und für den ganzen DJV. Hendrik Zörner
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