Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Klag mal wieder: Auszeichnung für "Honorarkläger"

26.11.2013

Journalist klagte, gewann (vorläufig) und arbeitet nicht mehr für Zeitung. Ehrung.

Der freie Journalist Jochen Wagner hat jetzt wegen seiner in erster Instanz* erfolgreichen Honorarklage gegen den Bonner General-Anzeiger auch eine Auszeichnung erhalten. Wagner hatte in dem Verfahren geltend gemacht, dass ihm gezahlte Honorare unangemessen niedrig gewesen seien und die Nachzahlung gefordert. Im Sommer 2013 hatte er den Prozess vorläufig gewonnen, das Urteil, mit dem ihm rund 10.600 Euro Nachzahlung gewährt wurden, ist aber nicht rechtskräftig. Für das Verfahren hatte der DJV-Landesverband Nordrhein-Westfalen, in dem Wagner Mitglied ist, Rechtsschutz gewährt.

Ausgezeichnet wurde Wagner von der Journalistenvereinigung "Netzwerk Recherche". Die Laudatorin Ulrike Maercks-Franzen betonte, dass Wagner "stellvertretend für alle Honorarkläger" geehrt werde, die den Mut zeigten, eine angemessene Bezahlung einzufordern.

Traurige Tatsache: Wagner arbeitet längst nicht mehr für den General-Anzeiger. Praktisch immer führt die Geltendmachung angemessener Honorare zur Freisetzung der klagenden Freien, weswegen viele Betroffene erst nach der Beendigung der Tätigkeit vor Gericht ziehen.

Michael Hirschler, hir@djv.de
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