Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Kündigung von festen Freien: 3 Wochen Klagefrist

28.11.2012

Wer wie ein Arbeitnehmer tätig war, muss jetzt eventuell klagen

Der Insolvenzverwalter der dapd hat Kündigungen ausgesprochen, jetzt heißt es für eventuell betroffene feste Freie handeln. Für die so genannten Scheinselbständigen gilt die gleiche Frist wie bei Arbeitnehmern - innerhalb von drei Wochen muss geklagt werden, wenn Sozialschutz geltend gemacht werden soll. DJV-Mitglieder sollten daher ihre Landesverbände zügig ansprechen.

MH, hir@djv.de
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