Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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AfD-Parteitag

Monitor darf berichten

17.11.2023

Die Thüringer AfD ist mit ihrer Weigerung, ein Team des ARD-Magazins Monitor zu ihrem Landesparteitag zuzulassen, vorerst gescheitert. Das Landgericht Erfurt erließ eine einstweilige Verfügung pro Pressefreiheit. Die Partei fordert eine mündliche Verhandlung.

Der Fall war einmalig: Weil bei Monitor "überhaupt nicht mehr von einer journalistischen Berichterstattung die Rede sein" könne, verweigerte die AfD Thüringen einem WDR-Team die Akkreditierung zu ihrem Landesparteitag, der heute beginnt. Das war der erste Fall einer inhaltlichen Begründung für eine verweigerte Akkreditierung durch eine politische Partei. Die AfD stellte damit erneut ihr gestörtes Verhältnis zur Pressefreiheit und zur kritischen journalistischen Berichterstattung unter Beweis. Bisher wurden Platzprobleme vorgeschoben, um Journalistinnen und Journalisten von AfD-Parteiveranstaltungen fernzuhalten. Jetzt hatte die AfD die Katze aus dem Sack gelassen.
Dagegen setzte sich der Westdeutsche Rundfunk zur Wehr. Am Nachmittag des 16. November erließ das Landgericht Erfurt eine einstweilige Verfügung gegen die rechtsextreme Partei. Sie muss dem Monitor-Team Zugang zum Parteitag gewähren. WDR-Chefredakteurin Ellen Ehni sieht darin einen Erfolg für die freie Berichterstattung im Land und für die Demokratie: "Das Gericht bestärkt uns in unserem Auftrag. Dazu gehört auch die Berichterstattung über Landesparteitage, bei denen kritische Fragen selbstverständlich möglich sein müssen."
Das will die AfD Thüringen nicht auf sich sitzen lassen. Sie verlangt vom Gericht eine mündliche Verhandlung - unwahrscheinlich, dass es die kurz vor Beginn des Partetags noch gibt. Und ebenso unwahrscheinlich, dass das Urteil anders ausfiele als die einstweilige Verfügung. Denn der Eingriff in die Pressefreiheit durch die AfD-Landesorganisation ist allzu offensichtlich.
Gut, dass sich der WDR gewehrt hat. Gut, dass das Landgericht Erfurt so klar und unmissverständlich entschieden hat. Die Presefreiheit hat gesiegt.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner

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