Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Vorratsdatenspeicherung

Quellenschutz achten

07.09.2023

Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom heutigen Donnerstag, nach der die Vorratsdatenspeicherung unzulässig ist.

Das Gericht hat damit die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vom vergangenen September bestätigt. „Endlich herrscht Rechtssicherheit für die Journalistinnen und Journalisten, die von Berufs wegen von der Datenspeicherung in besonderem Maße betroffen waren“, lobt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Auch wenn die Vorratsdatenspeicherung von den IT-Providern nicht umgesetzt wurde, „schwebte das Gesetz wie ein Damoklesschwert über den Redaktionen“, so Überall.

Der DJV-Vorsitzende bekräftigt in dem Zusammenhang einen Beschluss des DJV-Verbandstags vom November 2022, der die Berücksichtigung des journalistischen Quellenschutzes bei einer Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung forderte: „Wenn, wie es der Bundesjustizminister bereits ankündigte, das Quick Freeze-Verfahren eingeführt werden sollte, muss gewährleistet sein, dass die elektronischen Daten von Medienschaffenden und ihren Quellen geschützt werden. Alles andere wäre eine Vorratsdatenspeicherung light.“

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

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