Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

Aktuelles

Steuern

Selbständige können Fahrten voll absetzen - ganz wie Arbeitnehmer

27.02.2015

30 Cent, wenn es keine zentrale Betriebsstätte gibt

Selbständige, die mit dem Auto zu wechselnden Einsatzorten fahren, können diese Fahrtkosten mit 30 Cent pro gefahrenen Kilometer als Betriebsausgabe geltend machen. Sie müssen sich nicht auf die Abrechnung nach Entfernungskilometern verweisen lassen, wie es der Fall ist, wenn sie zu einer zentralen Betriebsstätte fahren. Das hat der Bundesfinanzhof in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden (Urteil vom vom 23. Oktober 2014,  Aktenzeichen III R 19/13). Das Gericht begründete das mit dem Recht auf Gleichbehandlung mit Arbeitnehmern, bei denen eine solche Regelung schon längere Zeit gilt.

M. Hirschler (hir@djv.de)



Newsletter

Cookie Einstellungen