Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Welche Rechte haben Freie beim Programm-Umbau Deutschlandradio?

13.06.2014

DJV informiert mit "Tipps für Freie"

Auch wenn sich schon erheblicher Protest zu sammeln scheint gegen den Abbau populärer Sendungen wie "2254" - beim Deutschlandradio haben jetzt zahlreiche freie Mitarbeiter Einschränkungsmitteilungen erhalten. Ihre Mitarbeit wird nicht mehr im bisherigen Maß gebraucht, heißt die Nachricht der Geschäftsleitung. Für viele Betroffene, die seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten an der Anstalt tätig sind, ein Schock, für manche direkt am sprichwörtlichen Freitag, dem 13.

Der DJV meint: Der Sender sollte die betroffenen Freien an anderen Stellen einsetzen, denn wer so lange dabei ist, kennt sich in vielen Ecken aus. Was erst recht nicht geht, ist die angebliche Sanktionierung von Freien, die tarifvertragliche Ausgleichsansprüche geltend machen. Einige Freie haben jetzt behauptet, es gebe die Praxis, dass solche Freien später "zur Strafe" gedeckelt werden und keine zusätzlichen Aufträge / Schichten mehr erhalten. Nur "Flurfunk" oder echte Praxis? Der DJV wird diesen - noch nicht belegten - Vorwürfen nachgehen, weil dies ein klarer Verstoß gegen den Tarifvertrag wäre.

Freie, die Einschränkungsmitteilungen erhalten haben und deren persönliche Situation dadurch brisant wird, sollten sich umgehend bei ihrer Gewerkschaft und der Betriebsgruppe melden, um über Gegenmaßnahmen zu beraten.

Was sind die tariflichen Rechte und sonstigen sozialen Ansprüche von Freien am DLR/DLF? In einem aktuellen "Tipps für Freie" (Format PDF, vom 11. Juni 2014) sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

(Hier auch als ePub-Datei für eReader zu laden.)

Michael Hirschler
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