News für Freie
Bundesregierung kündigt neue Hilfen für Selbständige an
Konkret sind folgende Maßnahmen geplant:
Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen wird für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt. Das Volumen des Programms wird auf maximal 25 Mrd. Euro festgelegt.
Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt. Die Überbrückungshilfe gilt branchenübergreifend, wobei den Besonderheiten der besonders betroffenen Branchen wie Hotel-und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars, als Sozialunternehmen geführte Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen, Schullandheime, Träger von Jugendeinrichtungen des internationalen Jugendaustauschs, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Reisebüros, Profisportvereinen der unteren Ligen, Schaustellern, Unternehmen der Veranstaltungslogistik sowie Unternehmen im Bereich um Messeveranstaltungen angemessen Rechnung zu tragen ist.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern. Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind die Monate November und Dezember 2019 heranzuziehen.
Erstattet werden bis zu 50 % der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % gegenüber Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 % können bis zu 80 % der fixen Betriebskosten erstattet werden.
Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten 15.000 Euro nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen.
Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen. Überzahlungen sind zu erstatten.
Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31.8.2020 und die Auszahlungsfristen am 30.11.2020. Der Bund 25 Milliarden Euro rechnet hier mit Ausgaben von bis zu 25 Milliarden Euro.
Verlängerung der Corona-Grundsicherung
Der vereinfachte Zugang in die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) wird über die bisherige Geltungsdauer hinaus bis zum 30. September 2020 verlängert.
Steuerliche Erleichterungen
Senkung des Mehrwertsteuersatzes befristet vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020
Es wird befristet vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt.
Verlustrücktrag für 2019
Der steuerliche Verlustrücktrag wird -gesetzlich -für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert. Es wird ein Mechanismus eingeführt, wie dieser Rücktrag unmittelbar finanzwirksam schon in der Steuererklärung 2019 nutzbar gemacht werden kann, z.B. über die Bildung einer steuerlichen Corona-Rücklage. Das schafft schon heute die notwendige Liquidität und ist bürokratiearm zu verwalten. Die Auflösung der Rücklage erfolgt spätestens bis zum Ende des Jahres 2022.
Degressive Abschreibung für Abnutzung mit Faktor 2,5
Als steuerlicher Investitionsanreiz wird eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25% Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt.
Weitere Zuschüsse und Hilfen Die Bundesregierung kündigte auch weitere Hilfen an, von denen auch Selbständige profitieren können, etwa einen Kinderzuschuss in Höhe von einmalig 300 Euro oder Zuschüsse für Elektromobilität.
Michael Hirschler, hir@djv.de
Lesen Sie auch den Kommentar zum neuen Soforthilfe-Programm: Der kreative Mittelstand fällt aus den Hilfsprogrammen
(Update 5. Juni 2020)
News für Freie
Webinar Krieg & Krise - die richtigen Versicherungen für Freie
Am 25. Oktober diskutieren wir per Internet das Thema, wie freie Journalisten sich am besten absichern für Kriegs- und Krisensituationen.
Verwertungsgesellschaft WORT - Webinar zum Thema
Alles was Sie wissen müssen zur VG WORT
Freie ab 55 Jahren: 5.000 Euro fürs Alter von der VG Wort
Der Stiftungsrat der Stiftung Autorenversorgungswerk der VG WORT hat die seit 2010 gültigen Richtlinien für die Gewährung eines einmaligen Zuschusses zur Alterssicherung (AVW II) geändert, um die Teilnahmemöglichkeiten zu...
Deckungszusagen und Vorkasse bei dapd - für Einzelaufträge
Es gibt bei einigen Freien Post. Vom dapd-Geschäftsführer.
Mailingliste für dapd-Freie
Der DJV bietet seinen Freien die Möglichkeit, sich per Mailingliste zum Thema dapd auszutauschen. Die Liste wendet sich sowohl an Wort-Freie wie an Bildjournalisten.
Mit dem "Bargeschäft" weiter Beiträge an dapd liefern
Was sollen Freie, insbesondere auch Bildjournalisten machen, wenn sie weiterhin Bestellungen von dapd erhalten?
Was gilt bei Insolvenz für Pauschalisten und andere Freie?
dapd hat zahlreiche freie Mitarbeiter beschäftigt und erst in den letzten Monaten die Zahl der so genannten Pauschalisten noch einmal aufgestockt. Doch Insolvenzgeld gibt es nur für Arbeitnehmer.
Neue Webinare jetzt online: Urheberrecht, Selbständig mit Kind, VG Wort und mehr
Lernen per Internet - der DJV macht´s möglich. Neue Kursangebote ("Webinare") jetzt unter www.journalistenwebinar.de
Zeit ist Geld
Zahlreiche Stiftungen und Organisationen bieten Recherche-Stipendien an, aber nur wenige Journalisten bewerben sich.
"Es gibt im Osten eigene Themen"
Die Premiere des ersten Ostdeutschen Journalistentags steht kurz bevor: Am 6. Oktober laden fünf Landesverbände des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) nach Berlin.
Konsequenz des Springer-Urteils für Freie
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass sich ein Verlag durchaus alle Nutzungsrechte an einem Werk sichern kann. DJV-Freien-Experte Michael Hirschler erklärt, wie man sich wehren kann.
Die zweite Welle
Inzwischen machen manche hyperlokale Webseiten fünfstellige Umsätze, große Anzeigenkunden klopfen an die Tür. Ein Besuch bei Meine Südstadt in Köln.
Schon gewusst?Schadensersatz für Fehler bei der Berichterstattung? Schwere Verletzung im Krisengebiet? Berufsunfähigkeit? Altersvorsorge? Der DJV-Versicherungsmakler bietet Spezialangebote für Journalisten.
Schon gewusst?Schadensersatz für Fehler bei der Berichterstattung? Schwere Verletzung im Krisengebiet? Berufsunfähigkeit? Altersvorsorge? Der DJV-Versicherungsmakler bietet Spezialangebote für Journalisten.
freienblog
Weitere interessante Themen
Selbstverlag
Ihr eigenes Buch machen, also eBook oder Printexemplar, mit vonjournalisten.de
...mehr
DJV, Verband der Freien
Über 15.000 Freie sind Mitglied im DJV. Warum, steht in unserem Flyer.
...mehr