Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

News für Freie

Altersvorsorge

Bundesregierung plant Verbesserungen bei Grundsicherungsrente für Personen mit Eigenvorsorge

16.03.2017

Rund zweihundert Euro mehr sollen Eigenvorsorge belohnen. Änderung betrifft nicht nur Personen im Rentenalter, sondern auch Erwerbsminderungsrentner.

Wer im Alter zu wenig oder gar keine Rente hat, hat seit dem Jahr 2005 einen Anspruch auf Grundsicherungsrente, auch "Hartz IV für Ältere" genannt. Die Leistungen entsprechen weitgehend denen von Arbeitslosengeld II. Grundsicherungsrentner haben damit einen Anspruch auf Übernahme der  Kosten für angemessenen Wohnraum, Krankenversicherung und einen Regelsatz zum Lebensunterhalt.

Ein Aspekt dieser Sozialtat war allerdings frustrierend für diejenigen, die jahrzehntelang Eigenvorsorge durch freiwillige Rentenversicherungen betrieben hatten: ihre Grundsicherungsrente war genau hoch beziehungsweise niedrig wie die von Personen, die nie vorgesorgt hatten. Eigenleistung lohnt sich nicht, schien bisher der Gesetzgeber zu sagen.

Die Bundesregierung will nun im Rahmen einer Betriebsrentenreform für ein wenig mehr Belohnung für diejenigen sorgen, die eine zusätzliche Altersvorsorge erwirtschaftet haben. Sie sollen in Zukunft mindestens 100 Euro pro Monat davon anrechnungsfrei kassieren können, maximal allerdings 204,50 Euro.

Nach der geplanten Fassung des § 82 Absatz 4 Sozialgesetzbuch XII soll gelten: "Bei  der  Hilfe  zum  Lebensunterhalt  und Grundsicherung  im  Alter und  bei Erwerbsminderung ist ferner ein Betrag von 100 Euro monatlich aus einer zusätzlichen Altersvorsorge der Leistungsberechtigten zuzüglich 30 vom Hundert des diesen Betrag übersteigenden Einkommens aus einer zusätzlichen Altersvorsorge der Leistungsberechtigten  abzusetzen,  höchstens jedoch 50 vom  Hundert der  Regelbedarfsstufe  1 nach der Anlage zu § 28." Die Regelbedarfsstufe 1 beträgt seit 1. Januar 2017 genau 409 Euro. Viel ist es damit freilich auch nicht, was Grundsicherungsrentner in Zukunft von ihren eigenen Verträgen behalten dürfen. Bis zu 613,50 Euro im Monat statt bislang 409 Euro für den Lebensunterhalt ist immer noch viel zu wenig. Es erscheint nach wie vor ungerecht, dass sich diejenigen, die selbst vorgesorgt haben, hier immer noch Anrechnungen hinzunehmen haben. Eine weitere Erhöhung des anrechnungsfreien Betrags ist ohne Zweifel erforderlich, auch wenn zu begrüßen ist, dass die bisherige Komplettabrechnung aufgegeben werden soll. Michael Hirschler, hir@djv.de

News für Freie

Technik

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Im Ausland hapert´s mit dem Breitband. Der Satellit ist oft der einzige Weg, Datenmassen zu channeln. Thuraya verspricht Hilfe.

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15.03.13

Die neue Ausgabe der Übersicht des DJV ist als PDF online. Komfortable eBook- und Kindle-Versionen sowie die Printausgabe sind bei der DJV-Verlags- und Service-GmbH erhältlich.

Neue Broschüre

Tipps für Freie 2013

15.03.13

Der unerlässliche Klassiker für Einsteiger! Das Wichtigste, was freie Journalisten wissen müssen, kompakt und gut überschaubar auf 55 Seiten. Jetzt als Printausgabe, im eBook- oder Kindle-Format

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Webinar "Selbständig mit Kind"

08.03.13

Constanze Elter sagt, wie sich Selbständigkeit und Kind vereinbaren lassen. Ein Online-Seminar gerade auch für frischgebackene freiberufliche Väter.

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News 733 bis 744 von 858

Schon gewusst?54% der Freien sind weiblich, 96% haben Abitur, 75% einen Hochschulabschluss. Der durchschnittliche Monatsgewinn beträgt 2.180 Euro im Monat. Frauen verdienen 1.895 €, Männer 2.440 €. Quelle: DJV-Umfrage 2014 (djv.de/umfragefreie)

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