News für Freie
FAZ und Springer versenden Vertragstexte an Freie
Der Jahresanfang als Beginn der neuen Vertrags-Saison
Nach einer Schnellprüfung der bisher vorliegenden Vertragstexte vom Axel Springer Verlag konnten bislang noch keine Punkte festgestellt, die der DJV im Wege einer Verbandsklage angreifen könnte. Dabei ist zu unterstreichen, dass die Möglichkeiten einer Anfechtung von Vertragsklauseln durch Verbandsklage durch das Urteil des Bundesgerichtshof in Sachen Axel Springer stark eingeschränkt wurden. Der DJV fordert deswegen eine Reform der Gesetzgebung zum Verbandsklagerecht.
Bei der FAZ scheint weiter mit dem Mustertext gearbeitet werden, der zwischen DJV und FAZ ausgehandelt werden konnte (siehe dazu unter "Verträge" in djv.de/medienpolitik, abrufbar nach Mitglieder-Login).
Der DJV macht aber darauf aufmerksam, dass nicht feststeht, mit welchen Versionen jeweils gearbeitet wird. Mitglieder sollten ihre Verträge, natürlich auch die von anderen Verlagen, jeweils zur Kenntnis an den DJV schicken. Alle Verträge und Informationen werden vertraulich behandelt.
Verträge, die ungünstig für freie Journalisten sind, können seit dem Urteil des BGH von Verbänden nur noch begrenzt angefochten werden. Einzelne Betroffene können solche Klauseln individuell angreifen, wenn die Regeln nicht im Verhältnis zum vereinbarten Honorar stehen. Das bedeutet letztlich auch, dass selbst ein (zwangsweise) unterschriebener Vertrag nicht unbedingt gültig sein muss, sondern auch später noch in Frage gestellt werden kann.
Michael Hirschler, hir@djv.de
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