News für Freie
Ghostwriter = volle Umsatzsteuer
Finanzgericht Nürnberg für 19 Prozent
Grundsätzlich gilt, dass für die Einräumung von Urheberrechten der ermäßigte Umsatzsteuersatz zu berechnen ist. Das regelt § 12 Absatz 2 Nr.7 Buchstabe c des Umsatzsteuergesetzes. Die Argumentation des Finanzgerichtes im vorliegenden Fall lautete allerdings: "Die Lieferung eines Redetextes unter Aufgabe des Urheberrechts stellt keine Einräumung eines Urheberrechts dar".
Die Ansicht des Finanzgerichts darf als überraschend eingestuft werden, jedenfalls in der Fallkonstellation, wenn jemand einen Beitrag an einen Besteller liefert, der diesen dann (als eigenen) weitergeben oder selbst vortragen darf. Der Besteller braucht zur Nutzung des Beitrag in dieser Fallkonstellation ein Recht zur Nutzung. Wenn der Beitrag als urheberrechtlich geschützt einzustufen ist, handelt es sich daher beim Vertrag über Ghostwriting eigentlich um die Einräumung eines Urheberrechts, nicht um die komplette "Aufgabe". Und ein Urheber bleibt immer Urheber seines Beitrags, selbst wenn er umfassende Rechte daran einräumt. Auch der totale Buy-out ist (gerade) ein Vertrag über die Einräumung von Nutzungsrechten.
Es könnte der Einwand erhoben werden, dass der Verzicht auf die Nennung des eigenen Namens als Urheber und die Akzeptanz der Nennung des Bestellers als vorgeblicher Urheber im Vordergrund eines Ghostwriting-Vertrags stünde - und diese Zweckbestimmung den urheberrechtlichen Aspekt überlagere, mithin allein deswegen 19 Prozent abzurechnen seien.
Doch stellt sich die Frage, ob der Verzicht auf die Nennung als Urheber nicht ebenfalls als urheberrechtlicher Vertrag anzusehen ist. Der Verzicht auf die Nennung als (eigentlicher) Autor ist im Urheberrechtsgesetz sogar explizit geregelt. In dessen § 13 ist bestimmt, dass der Urheber darüber bestimmt, ob und wie er im Zusammenhang mit einem Beitrag genannt wird. Der Verzicht auf die eigene Nennung ändert also eigentlich wenig daran, dass ein urheberrechtlicher Vertrag vorliegt.
Damit wäre noch zu prüfen, ob der weitere Aspekt des Deals, die Nennung eines anderen als Urheber, in diesem Fall entscheidend sein kann. Eine solche Vereinbarung ist im Urheberrechtsgesetz nicht ausdrücklich geregelt. Doch auch hier muss festgehalten werden, dass es sich zwar um einen schweren Eingriff in das Urheberpersönlichkeitsrecht des eigentlichen Autoren handelt, aber eben durch Vereinbarung.
Möglicherweise wollte das Finanzgericht eigentlich deutlich machen, dass es dem Erwerber des Rechts vor allem um den PR-Effekt für seine Person ging und dieser Aspekt das urheberrechtliche Geschäft überlagerte. Unter diesem Blickwinkel wäre das Ergebnis durchaus nachvollziehbar. Die vorliegende Begründung - "Aufgabe des Urheberrechts" erscheint dagegen als wenig schlüssig. Unter dieser Prämisse müssten viele Autoren nur noch mit 19 Prozent abrechnen, denn komplette Nutzungsrechte müssen viele Publizisten einräumen, weil Medienhäuser nach wie vor mit Knebelverträgen arbeiten, die ein so genanntes Buy-out der Rechte vorsehen.
Praktisch gesehen muss allerdings bis zu höchstrichterlichen Entscheidungen in der Sache dazu geraten werden, bei Ghostwriting-Verträgen tatsächlich den vollen Umsatzsteuersatz zu berechnen.
(FG Nürnberg, 2 K 1042/12, EFG 2014, 1343)
MH
News für Freie
Einfach mal weg
Die journalist-ONLINE-Datenbank listet derzeit mehr als 40 Stipendien für Journalisten.
Die 20-Stunden-Grenze
Der DJV-Tipp für freie Journalisten: Wenn Studenten nebenberuflich im Journalismus arbeiten.
Geld für Urheber
Der Verwaltungsrat der Verwertungsgesellschaft Wort hat am 14. August entschieden, dass noch im August Geld an die Urheber fließen soll. Die Hauptausschüttung für dieses Jahr soll demnach zum Monatsende erfolgen. Die Ausschüttung...
Die richtige Absicherung für freie Journalisten
Die richtigen Versicherungen für freie Journalisten? Es geht nicht um ein konkretes Produkt, sondern darum, welche Absicherung überhaupt notwendig ist, worauf geachtet werden sollte.
Verhandlungstraining für freie Journalisten, insbesondere an Tageszeitungen.
Unsere neue Seminarsaison eröffnen wir mit einem Klassiker: Verhandlungstraining mit Constanze Hacke
Webinar: Existenzgründung als freie/r Journalist/in am 7. September
Das praktische Seminar für Einsteiger in die Selbständigkeit.
Bildjournalisten - aktuelle Umfrage zu den Honoraren
Der DJV benötigt für seine Verhandlungsführung in Sachen angemessene Honorare Informationen von Bildjournalisten.
Als freier Korrespondent im Ausland arbeiten
So mancher Journalist denkt daran, als freier Korrespondent ins Ausland zu gehen. Zumindest für eine Weile. Michael Hirschler vom DJV informiert, worauf zu achten ist.
Verhandlungstraining für Freie
Verhandlungstraining für freie Journalisten, insbesondere an Tageszeitungen (aber nicht nur).
DJV-Webinar Existenzgründung am 25. Juli
Ein Seminar nicht nur für DJV-Mitglieder, die sich selbständig machen möchten.
Auch in Kanada organisieren sich die Freien
Ein Blick über den Teich zeigt: Die gleichen Probleme hier und da
Kann mit Piraten eigentlich diskutiert werden?
Heike Rost, Bildjournalistin und durchaus bekannt dafür, dass sie das Wort Urheberrecht schon mal gehört hat, diskutierte mit Piraten. Auf einer Veranstaltung in Erfurt. Nicht alle ihrer Positionen, meint sie, würden dem DJV...
Schon gewusst?Rund 60 Prozent aller Freien arbeiten aus Überzeugung hauptberuflich frei, 40 Prozent sind als Freie tätig, weil sie keine Anstellung finden (Quelle: DJV-Umfrage 2014).
Schon gewusst?Rund 60 Prozent aller Freien arbeiten aus Überzeugung hauptberuflich frei, 40 Prozent sind als Freie tätig, weil sie keine Anstellung finden (Quelle: DJV-Umfrage 2014).
freienblog
Weitere interessante Themen
Selbstverlag
Ihr eigenes Buch machen, also eBook oder Printexemplar, mit vonjournalisten.de
...mehr
DJV, Verband der Freien
Über 15.000 Freie sind Mitglied im DJV. Warum, steht in unserem Flyer.
...mehr