News für Freie
Ghostwriter = volle Umsatzsteuer
Finanzgericht Nürnberg für 19 Prozent
Grundsätzlich gilt, dass für die Einräumung von Urheberrechten der ermäßigte Umsatzsteuersatz zu berechnen ist. Das regelt § 12 Absatz 2 Nr.7 Buchstabe c des Umsatzsteuergesetzes. Die Argumentation des Finanzgerichtes im vorliegenden Fall lautete allerdings: "Die Lieferung eines Redetextes unter Aufgabe des Urheberrechts stellt keine Einräumung eines Urheberrechts dar".
Die Ansicht des Finanzgerichts darf als überraschend eingestuft werden, jedenfalls in der Fallkonstellation, wenn jemand einen Beitrag an einen Besteller liefert, der diesen dann (als eigenen) weitergeben oder selbst vortragen darf. Der Besteller braucht zur Nutzung des Beitrag in dieser Fallkonstellation ein Recht zur Nutzung. Wenn der Beitrag als urheberrechtlich geschützt einzustufen ist, handelt es sich daher beim Vertrag über Ghostwriting eigentlich um die Einräumung eines Urheberrechts, nicht um die komplette "Aufgabe". Und ein Urheber bleibt immer Urheber seines Beitrags, selbst wenn er umfassende Rechte daran einräumt. Auch der totale Buy-out ist (gerade) ein Vertrag über die Einräumung von Nutzungsrechten.
Es könnte der Einwand erhoben werden, dass der Verzicht auf die Nennung des eigenen Namens als Urheber und die Akzeptanz der Nennung des Bestellers als vorgeblicher Urheber im Vordergrund eines Ghostwriting-Vertrags stünde - und diese Zweckbestimmung den urheberrechtlichen Aspekt überlagere, mithin allein deswegen 19 Prozent abzurechnen seien.
Doch stellt sich die Frage, ob der Verzicht auf die Nennung als Urheber nicht ebenfalls als urheberrechtlicher Vertrag anzusehen ist. Der Verzicht auf die Nennung als (eigentlicher) Autor ist im Urheberrechtsgesetz sogar explizit geregelt. In dessen § 13 ist bestimmt, dass der Urheber darüber bestimmt, ob und wie er im Zusammenhang mit einem Beitrag genannt wird. Der Verzicht auf die eigene Nennung ändert also eigentlich wenig daran, dass ein urheberrechtlicher Vertrag vorliegt.
Damit wäre noch zu prüfen, ob der weitere Aspekt des Deals, die Nennung eines anderen als Urheber, in diesem Fall entscheidend sein kann. Eine solche Vereinbarung ist im Urheberrechtsgesetz nicht ausdrücklich geregelt. Doch auch hier muss festgehalten werden, dass es sich zwar um einen schweren Eingriff in das Urheberpersönlichkeitsrecht des eigentlichen Autoren handelt, aber eben durch Vereinbarung.
Möglicherweise wollte das Finanzgericht eigentlich deutlich machen, dass es dem Erwerber des Rechts vor allem um den PR-Effekt für seine Person ging und dieser Aspekt das urheberrechtliche Geschäft überlagerte. Unter diesem Blickwinkel wäre das Ergebnis durchaus nachvollziehbar. Die vorliegende Begründung - "Aufgabe des Urheberrechts" erscheint dagegen als wenig schlüssig. Unter dieser Prämisse müssten viele Autoren nur noch mit 19 Prozent abrechnen, denn komplette Nutzungsrechte müssen viele Publizisten einräumen, weil Medienhäuser nach wie vor mit Knebelverträgen arbeiten, die ein so genanntes Buy-out der Rechte vorsehen.
Praktisch gesehen muss allerdings bis zu höchstrichterlichen Entscheidungen in der Sache dazu geraten werden, bei Ghostwriting-Verträgen tatsächlich den vollen Umsatzsteuersatz zu berechnen.
(FG Nürnberg, 2 K 1042/12, EFG 2014, 1343)
MH
News für Freie
Huffington und wir
Die Huffington Post kommt nach Deutschland. Das steht fest, die Frage ist nur noch, wann der "große Deal" verkündet wird, der dann vermutlich mit einer deutschen Verlegerin oder vermögenden Publizistin gemacht wird.
Neue Webinare jetzt online
Webinare - neuerdings nicht nur allein per Computer, sondern auch mit Handy oder iPad möglich.
Die Freiheit der Verlage
Mehr als fünf Jahre hat der Streit zwischen DJV und Axel Springer AG gedauert. Jetzt liegt die Urteilsbegründung vor – besonders glücklich dürften die freien Journalisten nicht sind.
Ausverhandelte FAZ-Bedingungen für Freie jetzt im DJV-Intranet
Der DJV hatte längere Zeit mit dem Verlag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung verhandelt. Jetzt gibt es die ausverhandelte Fassung der Vertragsbedingungen für freie Mitarbeiter zum Nachlesen.
IFJ-Newsletter Urheberrecht
Der Juli-Newsletter der Internationalen Journalisten Förderation ist jetzt im Netz abrufbar. In englischer Sprache, Format PDF. ... mehr
Höhere Honorare für Berufsfotografen bei der Verletzung von Bildrechten
Bei der Berechnung von Schadensersatzansprüchen macht es nach einem Urteil des Amtsgerichts Köln einen Unterschied, ob es sich um Aufnahmen eines Berufsfotografen oder die Aufnahmen eines Amateurs handelt. So dürfen die...
Jobbörse mit englischsprachigem Schwerpunkt
Eine Jobbörse, die auf europaweite Jobs zielt und doch eher den Markt englischsprachiger Journalisten abdeckt.
Fragen und Antworten zur (Nicht-)Ausschüttung VG Wort
DJV-Justiziar Benno H. Pöppelmann erläutert die Situation.
Am Riff der Teufelsrochen
Sie klettern in Fledermaushöhlen, tauchen mit Tigerhaien und stürzen schon mal mit einem Heißluftballon ab. Für die selbstständigen Filmemacher ist der Job riskant.
AGB - Deutsch
Freier Journalist? Autorenvertrag geschickt bekommen? Hier geht's zur Übersetzung ...
Wenn Journalisten krank werden
Freiberufler sind oft nicht genügend abgesichert, wenn sie wegen einer schweren Krankheit über Wochen nicht arbeiten können. Michael Hirschler informiert, was freie Journalisten tun können.
Freie Journalisten auf Fooxx-Jagd
Mehr als 20 freie Autoren von Landspiegel und Gewusst wie! warten zum Teil seit Jahren auf ihr Honorar. Der Fooxx-Verlag ist inzwischen insolvent. Trotzdem machen die Verantwortlichen weiter.
Schon gewusst?Der DJV bietet freien Journalisten auch online durchgeführte Seminare an. Bei diesen so gennanten "Webinaren" können Freie bei sich im Büro sitzen und Weiterbildung zu vielen Themen abholen - für Mitglieder oft sogar kostenlos oder zu stark vergünstigten Preisen.
Schon gewusst?Der DJV bietet freien Journalisten auch online durchgeführte Seminare an. Bei diesen so gennanten "Webinaren" können Freie bei sich im Büro sitzen und Weiterbildung zu vielen Themen abholen - für Mitglieder oft sogar kostenlos oder zu stark vergünstigten Preisen.
freienblog
Weitere interessante Themen
Selbstverlag
Ihr eigenes Buch machen, also eBook oder Printexemplar, mit vonjournalisten.de
...mehr
DJV, Verband der Freien
Über 15.000 Freie sind Mitglied im DJV. Warum, steht in unserem Flyer.
...mehr