News für Freie
Google und Netz-Automaten sollen zahlen - Leistungsschutzrecht im Bundeskabinettett
Der dritte offizielle Entwurf eines Leistungsschutzrechts für Verlage wird heute im Bundeskabinett beschlossen
Das Bundeskabinett wird heute, 29. August 2012, Änderungen beim Urheberrecht absegnen, die den Verlegern Vergütungsansprüche gegenüber Internetfirmen bringen.
Google und andere Netz-Automaten sollen in Zukunft Gebühren an Verleger zahlen, wenn sie Seiten mit Meldungen von Online-Seiten aus Verlegerhand füllen. Das gilt insbesondere für Angebote für Google News, das sich von digitalen Zeitungsmeldungen nährt, aber auch für die Nutzung dieser Meldungen durch die Suchfunktionen von Google und anderen Anbietern.
Auch freie Journalisten, die entsprechend automatisiert erstellte Überblicksseiten für ihr Themengebiet anbieten, werden von dem Vorhaben betroffen sein. Wenn sie eine Genehmigungs- und Kostenpflicht vermeiden wollen, können sie das nur umgehen, wenn sie solche Zusammenstellungen redaktionell begleiten, d.h. die einzelnen Meldungen anmoderieren. Automatische Schwerpunktseiten dürften damit nicht mehr (kostenfrei) möglich sein, ebenso Newsletter, die eine redaktionell unmoderierte Presseübersicht liefern.
Zitate oder in Berichte oder Analysen eingebettete Hinweise auf Veröffentlichungen wären dagegen genehmigungs- und kostenfrei. Gleiches dürfte im Regelfall für manuell-redaktionell zusammengestellte Themenübersichten gelten.
Journalisten sollen an den Erlösen "angemessen beteiligt" werden. Wie sich das in der Praxis darstellen soll, darüber darf allerdings gerätselt werden. Schon 2010 hatten die Verleger der Tageszeitungsbranche Regelungen unterzeichnet, nach denen hauptberuflich freien Journalisten "angemessene" Honorare zu zahlen waren. Seitdem hat aber nur eine verschwindende Minderheit deutscher Verlage die vereinbarten Honorarsätze ausgezahlt. Nach wie vor erhält die weite Mehrheit der freien Journalisten Hungerhonorare von unter 50 Cent pro Zeile. Immer wieder kommt es vor, dass freie Mitarbeiter, die sich auf die Vergütungsregeln berufen, umgehend gekündigt werden - bzw. keine weiteren Aufträge mehr erhalten. Und das alles, obwohl aus Sicht mancher freier Journalisten die "angemessen" genannten Honorarsätze immer noch viel zu niedrig erscheinen.
Konkret lautet die vorgesehen Regelung: Abschnitt 7 Schutz des Presseverlegers
§ 87f
Presseverleger
(1) Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen. Ist das Presseerzeugnis in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller.
(2) Ein Presseerzeugnis ist die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge im Rahmen einer unter einem Titel auf beliebigen Trägern periodisch veröffentlichten Sammlung, die bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlagstypisch anzusehen ist und die nicht überwiegend der Eigenwerbung dient. Journalistische Beiträge sind insbesondere Artikel und Abbildungen, die der Informationsvermittlung,
Meinungsbildung oder Unterhaltung dienen.
§ 87g
Übertragbarkeit, Dauer und Schranken des Rechts
(1) Das Recht des Presseverlegers nach § 87f Absatz 1 Satz 1 ist übertragbar.
Die §§ 31 und 33 gelten entsprechend.
(2) Das Recht erlischt ein Jahr nach der Veröffentlichung des Presseerzeugnisses.
(3) Das Recht des Pressverlegers kann nicht zum Nachteil des Urhebers oder
eines Leistungsschutzberechtigten geltend gemacht werden, dessen Werk oder nach diesem Gesetz geschützter Schutzgegenstand im Presseerzeugnis enthalten ist.
(4) Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 entsprechend. § 87h Beteiligungsanspruch des Urhebers
Der Urheber ist an einer Vergütung angemessen zu beteiligen.
Michael Hirschler, hir@djv.de
News für Freie
Einfach mal weg
Die journalist-ONLINE-Datenbank listet derzeit mehr als 40 Stipendien für Journalisten.
Die 20-Stunden-Grenze
Der DJV-Tipp für freie Journalisten: Wenn Studenten nebenberuflich im Journalismus arbeiten.
Geld für Urheber
Der Verwaltungsrat der Verwertungsgesellschaft Wort hat am 14. August entschieden, dass noch im August Geld an die Urheber fließen soll. Die Hauptausschüttung für dieses Jahr soll demnach zum Monatsende erfolgen. Die Ausschüttung...
Die richtige Absicherung für freie Journalisten
Die richtigen Versicherungen für freie Journalisten? Es geht nicht um ein konkretes Produkt, sondern darum, welche Absicherung überhaupt notwendig ist, worauf geachtet werden sollte.
Verhandlungstraining für freie Journalisten, insbesondere an Tageszeitungen.
Unsere neue Seminarsaison eröffnen wir mit einem Klassiker: Verhandlungstraining mit Constanze Hacke
Webinar: Existenzgründung als freie/r Journalist/in am 7. September
Das praktische Seminar für Einsteiger in die Selbständigkeit.
Bildjournalisten - aktuelle Umfrage zu den Honoraren
Der DJV benötigt für seine Verhandlungsführung in Sachen angemessene Honorare Informationen von Bildjournalisten.
Als freier Korrespondent im Ausland arbeiten
So mancher Journalist denkt daran, als freier Korrespondent ins Ausland zu gehen. Zumindest für eine Weile. Michael Hirschler vom DJV informiert, worauf zu achten ist.
Verhandlungstraining für Freie
Verhandlungstraining für freie Journalisten, insbesondere an Tageszeitungen (aber nicht nur).
DJV-Webinar Existenzgründung am 25. Juli
Ein Seminar nicht nur für DJV-Mitglieder, die sich selbständig machen möchten.
Auch in Kanada organisieren sich die Freien
Ein Blick über den Teich zeigt: Die gleichen Probleme hier und da
Kann mit Piraten eigentlich diskutiert werden?
Heike Rost, Bildjournalistin und durchaus bekannt dafür, dass sie das Wort Urheberrecht schon mal gehört hat, diskutierte mit Piraten. Auf einer Veranstaltung in Erfurt. Nicht alle ihrer Positionen, meint sie, würden dem DJV...
Schon gewusst?Der DJV bietet freien Journalisten auch online durchgeführte Seminare an. Bei diesen so gennanten "Webinaren" können Freie bei sich im Büro sitzen und Weiterbildung zu vielen Themen abholen - für Mitglieder oft sogar kostenlos oder zu stark vergünstigten Preisen.
Schon gewusst?Der DJV bietet freien Journalisten auch online durchgeführte Seminare an. Bei diesen so gennanten "Webinaren" können Freie bei sich im Büro sitzen und Weiterbildung zu vielen Themen abholen - für Mitglieder oft sogar kostenlos oder zu stark vergünstigten Preisen.
freienblog
Weitere interessante Themen
Selbstverlag
Ihr eigenes Buch machen, also eBook oder Printexemplar, mit vonjournalisten.de
...mehr
DJV, Verband der Freien
Über 15.000 Freie sind Mitglied im DJV. Warum, steht in unserem Flyer.
...mehr