News für Freie
„Infektionsschutzgeld“ wegen „Corona-Ferien“ von Schulen und Kitas auch für Selbständige
Wer wegen der Schließungen von Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen und fehlender oder zumutbarer Notbetreuungsmöglichkeiten Kinder bis zum Alter von 12 Jahren oder Kinder mit Behinderungen, die auf Hilfe angewiesen sind, selbst betreuen muss und deswegen nicht arbeiten kann, hat sechs Wochen lang einen Anspruch auf 67 Prozent des Nettoeinkommens. Das regelt der neue § 56 Absatz 1a Infektionsschutzgesetz für alle Erwerbstätigen, das sind damit sowohl Arbeitnehmer/innen oder Selbständige. Ein Anspruch besteht nicht, soweit eine Schließung ohnehin wegen der Schulferien erfolgen würde. Der Anspruch kann auch Pflegeeltern zustehen. Rechtsgrundlage ist der neue § 56 Absatz 1 a Infektionsschutzgesetz.
Zuständig sind die Behörden im jeweiligen Bundesland, das sind regelmäßig die gleichen Behörden, die auch sonst Ansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz bearbeiten.
Nach einem in Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellten Antragsformular ist bei Selbständigen anzugeben "das Brutto-Arbeitsentgelt während der Zeit des Tätigkeitsverbots bzw. der Absonderung, Berechnet nach einem Zwölftel des letzten beim Finanzamt nachgewiesenem Jahres-Arbeitseinkommens/§ 15 des Vierten Sozialgesetzbuchs)". Dort geht es also nicht um das bei der Künstlersozialversicherung gemeldete Arbeitseinkommen, sondern wie beispielsweise auch beim Elterngeld um das letzte steuerliche Arbeitseinkommen. Ob dies in allen Bundesländern so gehandhabt wird, kann derzeit noch nicht gesagt werden.
Michael Hirschler, hir@djv.de
News für Freie
Huffington und wir
Die Huffington Post kommt nach Deutschland. Das steht fest, die Frage ist nur noch, wann der "große Deal" verkündet wird, der dann vermutlich mit einer deutschen Verlegerin oder vermögenden Publizistin gemacht wird.
Neue Webinare jetzt online
Webinare - neuerdings nicht nur allein per Computer, sondern auch mit Handy oder iPad möglich.
Die Freiheit der Verlage
Mehr als fünf Jahre hat der Streit zwischen DJV und Axel Springer AG gedauert. Jetzt liegt die Urteilsbegründung vor – besonders glücklich dürften die freien Journalisten nicht sind.
Ausverhandelte FAZ-Bedingungen für Freie jetzt im DJV-Intranet
Der DJV hatte längere Zeit mit dem Verlag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung verhandelt. Jetzt gibt es die ausverhandelte Fassung der Vertragsbedingungen für freie Mitarbeiter zum Nachlesen.
IFJ-Newsletter Urheberrecht
Der Juli-Newsletter der Internationalen Journalisten Förderation ist jetzt im Netz abrufbar. In englischer Sprache, Format PDF. ... mehr
Höhere Honorare für Berufsfotografen bei der Verletzung von Bildrechten
Bei der Berechnung von Schadensersatzansprüchen macht es nach einem Urteil des Amtsgerichts Köln einen Unterschied, ob es sich um Aufnahmen eines Berufsfotografen oder die Aufnahmen eines Amateurs handelt. So dürfen die...
Jobbörse mit englischsprachigem Schwerpunkt
Eine Jobbörse, die auf europaweite Jobs zielt und doch eher den Markt englischsprachiger Journalisten abdeckt.
Fragen und Antworten zur (Nicht-)Ausschüttung VG Wort
DJV-Justiziar Benno H. Pöppelmann erläutert die Situation.
Am Riff der Teufelsrochen
Sie klettern in Fledermaushöhlen, tauchen mit Tigerhaien und stürzen schon mal mit einem Heißluftballon ab. Für die selbstständigen Filmemacher ist der Job riskant.
AGB - Deutsch
Freier Journalist? Autorenvertrag geschickt bekommen? Hier geht's zur Übersetzung ...
Wenn Journalisten krank werden
Freiberufler sind oft nicht genügend abgesichert, wenn sie wegen einer schweren Krankheit über Wochen nicht arbeiten können. Michael Hirschler informiert, was freie Journalisten tun können.
Freie Journalisten auf Fooxx-Jagd
Mehr als 20 freie Autoren von Landspiegel und Gewusst wie! warten zum Teil seit Jahren auf ihr Honorar. Der Fooxx-Verlag ist inzwischen insolvent. Trotzdem machen die Verantwortlichen weiter.
Schon gewusst?Wer arbeitet, macht Fehler. Wer viel arbeitet, viele Fehler. Das gilt auch für bestens ausgebildete Journalisten. Doch mit Training und Weiterbildung neben dem Job können auch Profis noch besser werden. Der DJV bietet daher zahlreiche Bildungsangebote, Seminare, Tagungen und auch Online-Kurse ("Webinare").
Schon gewusst?Wer arbeitet, macht Fehler. Wer viel arbeitet, viele Fehler. Das gilt auch für bestens ausgebildete Journalisten. Doch mit Training und Weiterbildung neben dem Job können auch Profis noch besser werden. Der DJV bietet daher zahlreiche Bildungsangebote, Seminare, Tagungen und auch Online-Kurse ("Webinare").
freienblog
Weitere interessante Themen
Selbstverlag
Ihr eigenes Buch machen, also eBook oder Printexemplar, mit vonjournalisten.de
...mehr
DJV, Verband der Freien
Über 15.000 Freie sind Mitglied im DJV. Warum, steht in unserem Flyer.
...mehr