News für Freie
„Infektionsschutzgeld“ wegen „Corona-Ferien“ von Schulen und Kitas auch für Selbständige
Wer wegen der Schließungen von Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen und fehlender oder zumutbarer Notbetreuungsmöglichkeiten Kinder bis zum Alter von 12 Jahren oder Kinder mit Behinderungen, die auf Hilfe angewiesen sind, selbst betreuen muss und deswegen nicht arbeiten kann, hat sechs Wochen lang einen Anspruch auf 67 Prozent des Nettoeinkommens. Das regelt der neue § 56 Absatz 1a Infektionsschutzgesetz für alle Erwerbstätigen, das sind damit sowohl Arbeitnehmer/innen oder Selbständige. Ein Anspruch besteht nicht, soweit eine Schließung ohnehin wegen der Schulferien erfolgen würde. Der Anspruch kann auch Pflegeeltern zustehen. Rechtsgrundlage ist der neue § 56 Absatz 1 a Infektionsschutzgesetz.
Zuständig sind die Behörden im jeweiligen Bundesland, das sind regelmäßig die gleichen Behörden, die auch sonst Ansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz bearbeiten.
Nach einem in Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellten Antragsformular ist bei Selbständigen anzugeben "das Brutto-Arbeitsentgelt während der Zeit des Tätigkeitsverbots bzw. der Absonderung, Berechnet nach einem Zwölftel des letzten beim Finanzamt nachgewiesenem Jahres-Arbeitseinkommens/§ 15 des Vierten Sozialgesetzbuchs)". Dort geht es also nicht um das bei der Künstlersozialversicherung gemeldete Arbeitseinkommen, sondern wie beispielsweise auch beim Elterngeld um das letzte steuerliche Arbeitseinkommen. Ob dies in allen Bundesländern so gehandhabt wird, kann derzeit noch nicht gesagt werden.
Michael Hirschler, hir@djv.de
News für Freie
Webinar, 11. Juni: Huffington Post und wir Freie - was tun?
Die Huffington Post strebt nach Deutschland. Das US-Internetportal lebt von Blogbeiträgen, für die kein Honorar gezahlt wird. Die Gründerin hat damit 300 Millionen Dollar verdient, die freien Blogger sahen davon nichts. Wie...
AGB im Wortlaut
Spiegel Online hat seine Autorenverträge überarbeitet. Der DJV hält die neuen AGB für fair und vorbildlich. journalist.de dokumentiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Spiegel Online im Wortlaut.
Mindestens 100 Euro
Seit Jahren werden die Autorenverträge zwischen Freelancern und Verlagen vor Gericht ausgefochten statt verhandelt. Spiegel Online macht es umgekehrt – und taugt damit als Vorbild.
Auch freie Journalisten haften
Ein grober Fehler im Bericht kann teuer werden. Nicht nur für die Redaktion. Auch freie Journalisten müssen damit rechnen, in Regress genommen zu werden. Was sie beachten müssen, erklärt Michael Hirschler vom DJV.
Neue Rentenversicherungspflicht für Selbständige - (k)ein Thema für freie Journalisten?
Die Bundesregierung plant eine neue Rentenversicherungspflicht für Selbständige, um deren Altersversorgung zu verbessern. Freie Journalisten, die in der Künstlersozialversicherung versichert sind, werden davon nicht betroffen...
Webinar Verhandlungstraining für Freie
Unsere Webinarreihe beginnt wieder Ende August mit einem Klassiker: Verhandlungstraining
Machst Du mit?
Machst Du mit?
freienblog
Weitere interessante Themen
Selbstverlag
Ihr eigenes Buch machen, also eBook oder Printexemplar, mit vonjournalisten.de
...mehr
DJV, Verband der Freien
Über 15.000 Freie sind Mitglied im DJV. Warum, steht in unserem Flyer.
...mehr