News für Freie
Kein Anspruch auf Einsicht in Aufsichtsratsprotokolle
Das Verwaltungsgericht Berlin weist Klage eines Journalisten ab
Das Verwaltungsgericht setzt damit eine Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte fort, die Beratungsprotokolle geschlossen tagender Gremien im Regelfall von der Einsichtnahme von Journalisten ausnimmt und die Art und Weise der Antwort auf presserechtlich begründete Auskunftsfragen weitgehend in das Ermessen der Behörden stellt. So kann etwa eine mündliche Information des Pressesprechers unter Umständen als ausreichend gelten, obwohl der Journalist eigentlich einen Aktenauszug sehen wollte. Nur in Ausnahmefällen können Journalisten das Recht auf eine bestimmte Form der Auskunft auf presserechtlicher Grundlage durchsetzen.
Dennoch ließ das Gericht "wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit" die Berufung an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu.
Weil die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) von den Bundesländern Berlin und Brandenburg sowie der Bundesrepublik Deutschland gehalten wird (Berlin und Brandenburg je 37 Prozent, Bundesrepublik Deutschland 26 Prozent), hatte sich der Kläger vor dem VG Berlin auf einen ganzen Reigen von Anspruchsgrundlagen berufen:
- das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, da es um Auskünfte (auch) gegen den Bund ging,
- das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Berlin, weil das Land Berlin Gesellschafter ist,
- das Berliner Pressegesetz, weil es Journalisten ein Auskunftsrecht gegenüber Landesbehörden gibt,
- das Grundrecht auf Pressefreiheit, um das journalistische Auskunftsrecht gegenüber dem Bund geltend zu machen, weil seit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht Anfang 2013 das Landespressegesetz keine Rechtsgrundlage mehr für Anfragen bei Bundesbehörden sind, sondern laut Bundesverwaltungsgericht bei solchen Auskunftsbegehren nur das Grundrecht auf Pressefreiheit als Rechtsgrundlage in Anspruch kommen soll.
Zwar genügt es normalerweise für Journalisten, sich auf das presserechtliche Auskunftsrecht zu berufen. Vorteil hier: Die Auskünfte sind kostenlos abzugeben und können, falls erforderlich, auch "über Nacht" im Eilverfahren durchgesetzt werden.
Nachteil allerdings: Die Behörden können die Art und Weise der Auskunft selbst festlegen, können also selbst entscheiden, ob sie Dokumente herausgeben oder nur daraus (ggf. auch nur mündlich) informieren. Gleichzeitig können sie aber auch "als Bürger" Auskünfte auf Grundlage der Informationsfreiheitsgesetze verlangen. Vorteil der IFG-Anfragen: Hier kann die Art und Weise der Auskunft vom Anfragenden weitgehend selbst festgelegt werden, d.h. es kann ein konkretes Dokument verlangt werden. Nachteil: IFG-Anfragen sind im Regelfall kostenpflichtig und können damit unter Umständen sehr teuer werden.
Wie der konkrete Fall zeigt, gibt es aber manches Mal sowohl auf presserechtlicher als auch IFG-Grundlage einfach keine Informationen.
Michael Hirschler, hir@djv.de (@freie)
Zu den weiteren Details informiert die Pressemitteilung des VG Berlin:
"Ein Anspruch auf Akteneinsicht nach den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und des Landes Berlin ist ausgeschlossen, wenn die Information einer gesetzlich geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht unterliegt. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Der Kläger, ein Journalist, begehrte von der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Berlin Zugang zu schriftlichen Informationen über die Verschiebung der für den 3. Juni 2012 geplanten Inbetriebnahme des Flughafens Berlin-Brandenburg. Diese Informationen liegen den Beklagten insbesondere wegen der von ihnen in den Aufsichtsrat der Flughafen Berlin Brandenburg (FBB) GmbH entsandten Mitglieder vor. Die Beklagten lehnten den Informationszugang auf der Grundlage der Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und des Landes Berlin mit der Begründung ab, Aufsichtsratsprotokolle unterlägen einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Der Kläger meinte, die Vorschriften zum Schutz vom Privatunternehmen könnten hier nicht durchgreifen, weil die FBB GmbH für eine öffentliche Aufgabe errichtet und damit wie eine Behörde zu behandeln sei. Jedenfalls stehe ihm als Vertreter der Presse ein Anspruch aus seinen Grundrechten zu.
Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts wies die Klagen ab. Nach beiden Informationsfreiheitsgesetzen bestehe kein Anspruch, wenn die Information nach anderen Gesetzen geheim zu halten seien. Dies sei hier der Fall. Nach den einschlägigen Regelungen des Aktiengesetzes seien die Sitzungen des Aufsichtsrats nicht öffentlich und dessen Mitglieder zur Verschwiegenheit verpflichtet. Daher sei der Informationszugang zu Sitzungsprotokollen und Vorbereitungsunterlagen für die Aufsichtsratssitzungen ausgeschlossen. Dies gelte nach dem Aktiengesetz auch für Aufsichtsratsmitglieder, die – wie hier – auf Veranlassung einer Gebietskörperschaft in den Aufsichtsrat entsandt seien. Das Berliner Pressegesetz gebe grundsätzlich nur einen Anspruch auf Beantwortung konkreter Fragen; das Grundrecht auf Pressefreiheit gehe nicht darüber hinaus.
Die Kammer hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Berufung an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.
Urteil vom 13. November 2013, VG 2 K 293.12 und VG 2 K 41.13. "
News für Freie
Webinar Krieg & Krise - die richtigen Versicherungen für Freie
Am 25. Oktober diskutieren wir per Internet das Thema, wie freie Journalisten sich am besten absichern für Kriegs- und Krisensituationen.
Verwertungsgesellschaft WORT - Webinar zum Thema
Alles was Sie wissen müssen zur VG WORT
Freie ab 55 Jahren: 5.000 Euro fürs Alter von der VG Wort
Der Stiftungsrat der Stiftung Autorenversorgungswerk der VG WORT hat die seit 2010 gültigen Richtlinien für die Gewährung eines einmaligen Zuschusses zur Alterssicherung (AVW II) geändert, um die Teilnahmemöglichkeiten zu...
Deckungszusagen und Vorkasse bei dapd - für Einzelaufträge
Es gibt bei einigen Freien Post. Vom dapd-Geschäftsführer.
Mailingliste für dapd-Freie
Der DJV bietet seinen Freien die Möglichkeit, sich per Mailingliste zum Thema dapd auszutauschen. Die Liste wendet sich sowohl an Wort-Freie wie an Bildjournalisten.
Mit dem "Bargeschäft" weiter Beiträge an dapd liefern
Was sollen Freie, insbesondere auch Bildjournalisten machen, wenn sie weiterhin Bestellungen von dapd erhalten?
Was gilt bei Insolvenz für Pauschalisten und andere Freie?
dapd hat zahlreiche freie Mitarbeiter beschäftigt und erst in den letzten Monaten die Zahl der so genannten Pauschalisten noch einmal aufgestockt. Doch Insolvenzgeld gibt es nur für Arbeitnehmer.
Neue Webinare jetzt online: Urheberrecht, Selbständig mit Kind, VG Wort und mehr
Lernen per Internet - der DJV macht´s möglich. Neue Kursangebote ("Webinare") jetzt unter www.journalistenwebinar.de
Zeit ist Geld
Zahlreiche Stiftungen und Organisationen bieten Recherche-Stipendien an, aber nur wenige Journalisten bewerben sich.
"Es gibt im Osten eigene Themen"
Die Premiere des ersten Ostdeutschen Journalistentags steht kurz bevor: Am 6. Oktober laden fünf Landesverbände des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) nach Berlin.
Konsequenz des Springer-Urteils für Freie
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass sich ein Verlag durchaus alle Nutzungsrechte an einem Werk sichern kann. DJV-Freien-Experte Michael Hirschler erklärt, wie man sich wehren kann.
Die zweite Welle
Inzwischen machen manche hyperlokale Webseiten fünfstellige Umsätze, große Anzeigenkunden klopfen an die Tür. Ein Besuch bei Meine Südstadt in Köln.
Schon gewusst?Service, von dem gerade freie Journalisten profitieren, bietet die DJV-Verlags- und Service-GmbH. Fachliteratur, Soft-/Hardware, günstige Konditionen bei Autovermietern und Hotels.
Schon gewusst?Service, von dem gerade freie Journalisten profitieren, bietet die DJV-Verlags- und Service-GmbH. Fachliteratur, Soft-/Hardware, günstige Konditionen bei Autovermietern und Hotels.
freienblog
Weitere interessante Themen
Selbstverlag
Ihr eigenes Buch machen, also eBook oder Printexemplar, mit vonjournalisten.de
...mehr
DJV, Verband der Freien
Über 15.000 Freie sind Mitglied im DJV. Warum, steht in unserem Flyer.
...mehr