News für Freie
Nach dem "Handelsblatt"-Urteil: Jetzt mit Schmackes gegen GENIOS?
Mitglieder und DJV-Gremien über Ansprüche gegen die Datenbank GENIOS
Doch was gilt jetzt für Datenbanken wie GENIOS, in denen Abertausende von Beiträgen freier Journalisten vermarktet werden, oft genug ohne Zustimmung der freien Journalisten? Werden massenhafte Klagen gegen den Beitragsvermarkter kommen?
Die Nachricht über den Erfolg gegen das "Handelsblatt" ist erst wenige Stunden alt, da fragen bereits die ersten Mitglieder an, beginnen DJV-Gremien, intern über die Erfolgschancen eines Verfahrens gegen GENIOS zu diskutieren.
Die Einschätzung: Verfahren gegen GENIOS erscheinen nach wie vor wenig Erfolg versprechend. Grund: Schon in einer früheren Gerichtsentscheidung hieß es, eine Prüfung der Nutzungsrechte sei einer Textdatenbank, die von Hunderten von Zeitungen beliefert wird, nicht zumutbar. Das erforderliche Massengeschäft bringe den Datenbankbetreiber in eine Forumshaftung. Er haftet daher erst, wenn er positiv davon weiß, dass die Rechte an Beiträgen nicht bei der einliefernden Zeitung liegen.
Folge: Freie Journalisten müssen sich also an ihre Zeitung wenden und dort die Vergütung für die Nutzung ihrer Beiträge bei GENIOS geltend machen. Seit dem Jahr 2010 gibt es dafür sogar eine explizite Regelung in den Vergütungsregeln an Tageszeitungen, die den Journalisten 55 Prozent der Erlöse zusprechen. Ob und inwieweit für die Zeit vor 2010 die Grundsätze der Entscheidung des OLG Düsseldorf mit 110 Euro pro Beitrag anwendbar sind, kann dabei noch nicht eindeutig gesagt werden. Denn im Fall des "Handelsblatt"-Urteils ging es um ein verlagseigenes Zahlarchiv, nicht eine externe Firma. Dennoch gibt es allen Grund, dass freie Journalisten das Thema "Vergütung für GENIOS" gegenüber ihrem Verlag geltend machen.
Michael Hirschler, hir@djv.de (@freie)
News für Freie
Webinar, 11. Juni: Huffington Post und wir Freie - was tun?
Die Huffington Post strebt nach Deutschland. Das US-Internetportal lebt von Blogbeiträgen, für die kein Honorar gezahlt wird. Die Gründerin hat damit 300 Millionen Dollar verdient, die freien Blogger sahen davon nichts. Wie...
AGB im Wortlaut
Spiegel Online hat seine Autorenverträge überarbeitet. Der DJV hält die neuen AGB für fair und vorbildlich. journalist.de dokumentiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Spiegel Online im Wortlaut.
Mindestens 100 Euro
Seit Jahren werden die Autorenverträge zwischen Freelancern und Verlagen vor Gericht ausgefochten statt verhandelt. Spiegel Online macht es umgekehrt – und taugt damit als Vorbild.
Auch freie Journalisten haften
Ein grober Fehler im Bericht kann teuer werden. Nicht nur für die Redaktion. Auch freie Journalisten müssen damit rechnen, in Regress genommen zu werden. Was sie beachten müssen, erklärt Michael Hirschler vom DJV.
Neue Rentenversicherungspflicht für Selbständige - (k)ein Thema für freie Journalisten?
Die Bundesregierung plant eine neue Rentenversicherungspflicht für Selbständige, um deren Altersversorgung zu verbessern. Freie Journalisten, die in der Künstlersozialversicherung versichert sind, werden davon nicht betroffen...
Webinar Verhandlungstraining für Freie
Unsere Webinarreihe beginnt wieder Ende August mit einem Klassiker: Verhandlungstraining
Schon gewusst?Service, von dem gerade freie Journalisten profitieren, bietet die DJV-Verlags- und Service-GmbH. Fachliteratur, Soft-/Hardware, günstige Konditionen bei Autovermietern und Hotels.
Schon gewusst?Service, von dem gerade freie Journalisten profitieren, bietet die DJV-Verlags- und Service-GmbH. Fachliteratur, Soft-/Hardware, günstige Konditionen bei Autovermietern und Hotels.
freienblog
Weitere interessante Themen
Selbstverlag
Ihr eigenes Buch machen, also eBook oder Printexemplar, mit vonjournalisten.de
...mehr
DJV, Verband der Freien
Über 15.000 Freie sind Mitglied im DJV. Warum, steht in unserem Flyer.
...mehr