News für Freie
Pflicht zum angemessenen Honorar im Urheberrecht ist verfassungsgemäß - Analyse
Eine Ohrfeige für die Medienwirtschaft und neuer Schwung für Vergütungsregeln
Der im Urheberrechtsgesetz festgeschriebene Anspruch von Urhebern auf angemessenes Honorar ist verfassungsgemäß, hat das Bundesverfassungsgericht jetzt in einem Beschluss entschieden. Im konkreten Fall war ein Verlag zu Nachzahlungen an den Übersetzer eines belletristischen Werks verurteilt worden. Grundlage für das Urteil war der Anspruch auf angemessenes Honorar aus § 32 Urhebervertragsgesetz. Er macht es Urhebern möglich, trotz eines anderslautenden Vertrags auf Zahlung weiterer Vergütungen zu klagen, wenn das Ausgangshonorar als unangemessen anzusehen ist.
Formaljuristisch handelt es sich dabei nicht um eine Nachzahlungsklage, sondern auf eine Klage auf "Anpassung des Vertrags" in der geforderten Höhe, woraus dann erst der Zahlungsanspruch entsteht.
Der Verlag erhob gegen das Urteil, das auch vom Bundesgerichtshof als höchstem deutschem Zivilgericht bestätigt wurde, vor dem Bundesverfassungsgericht Klage und machte die Verletzung des Grundrechts auf Berufsfreiheit geltend. Das Bundesverfassungsgericht sah in den Regelungen der Paragraphen 32 und auch 36 des Urhebervertragsgesetzes allerdings eine zulässige Einschränkung der Berufsfreiheit. Der Gesetzgeber könne das Grundrecht durch Gesetzesrecht begrenzen, "um sozialen oder wirtschaftlichen Ungleichgewichten entgegenzuwirken".
Das Bundesverfassungsgericht befand, der deutsche Gesetzgeber sei "in nachvollziehbarer Weise davon ausgegangen, dass die angemessene Beteiligung der Urheber am wirtschaftlichen Nutzen ihrer Arbeit und Werke nur teilweise gewährleistet ist. § 32 Urheberrechtsgesetz soll insbesondere Urhebern mit schwacher Verhandlungsposition und niedrigen Einkommen helfen, ihr Urheberrecht auch wirtschaftlich zu realisieren. Die Regelung der gerichtlichen Angemessenheitsprüfung von Urhebervergütungen bringt die Grundrechte der Betroffenen zu einem angemessenen Ausgleich."
So nehme § 32 Urheberrechtsgesetz den Verwertern nicht jeglichen Verhandlungsspielraum hinsichtlich Höhe und Modalitäten der Urhebervergütung, sondern schließe lediglich die Vereinbarung einer unangemessen niedrigen Vergütung aus. Der Schutz der Verwerter vor unberechtigter Geltendmachung werde dadurch bewirkt, dass es dem Urheber obliege, die Voraussetzungen des Anspruchs auf eine Korrektur des Vertrags darzulegen und zu beweisen.
Das Verfassungsgericht verwies auch auf die gesetzliche Möglichkeit von Verwertern, mit den Verbänden der Urheber gemeinsame Vergütungsregeln im Sinne von § 36 Urheberrechtsgesetz aufstellen zu können, deren Angemessenheit in gerichtlichen Verfahren unwiderleglich vermutet wird. Diese Regelung trage den Interessen der Verwerter Rechnung.
Das Urteil ist in vielerlei Hinsicht für freie Journalisten als sehr positiv zu bewerten. Zum einen hat das Bundesverfassungsgericht anerkannt, dass Urheber durch die Verwerter wirtschaftlich benachteiligt werden - eine klare Ohrfeige für die Medienwirtschaft. Zum anderen aber hat es deutlich gemacht, dass die Vereinbarung von Vergütungsregeln mit den Verbänden der Urheber eine Hausausgabe für alle Verwerter von urheberrechtlichen Leistungen ist. Denn nur dadurch können sie eine verlässliche Kalkulationsgrundlage gewinnen.
Der DJV hatte im Jahr 2010 nach langjährigen Verhandlungen Vergütungsregeln für Texte in Tageszeitungen mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger abschließen können, Anfang 2013 folgten Vergütungsregeln für Bilder in Tageszeitungen. Über Vergütungsregeln an Zeitschriften wird dagegen immer noch verhandelt, der nächste Verhandlungstermin ist im Dezember 2013. In anderen Medienbereichen wie dem Privatfunk oder bei Nachrichten- oder Bildagenturen stehen Vergütungsregeln noch aus. An Rundfunkanstalten wiederum bestehen in der Regel Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Personen mit ausführlichen Regelungen zum Urheberrecht.
Ein Problem der Vergütungsregeln bleibt jedoch die tatsächliche Umsetzung. Die 2010 und 2013 gefundenen Regelungen für Tageszeitungen werden in vielen deutschen Zeitungen nicht umgesetzt. Daher kommt es immer wieder zu Klagen, die wie im aktuellen Fall des Übersetzers die Vertragsanpassung und Nachzahlung geltend machen. Hier hatten freie Journalisten im Sommer 2013 mit Hilfe des DJV-Landesverbandes Nordrhein-Westfallen bei zwei Zeitungen 10.000 Euro bzw. rund 40.000 Euro an Zahlungen erreichen können. Der DJV plant eine langfristige Kampagne, mit der das Recht auf angemessene Vergütung und die Umsetzung der Vergütungsregeln an Tageszeitung erreicht werden soll. Mittelfristig ist es Absicht, Vergütungsregeln in allen Medienbereichen zu etablieren. Wie das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeigt, gibt es dafür jetzt sogar verfassungsgerichtlichen Schwung.
Der DJV fordert außerdem aktuell die Einführung eines Verbandsklagerechts, mit der die Umsetzung von Vergütungsregeln an einzelnen Medienhäusern erreicht werden kann.
Michael Hirschler, hir@djv.de, @freie
Entscheidung: BVerfG, 1 BvR 1842/11 vom 23.10.2013, Absatz-Nr. (1 - 115), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20131023_1bvr184211.html
http://www.twitter.com/freie
News für Freie
Huffington und wir
Die Huffington Post kommt nach Deutschland. Das steht fest, die Frage ist nur noch, wann der "große Deal" verkündet wird, der dann vermutlich mit einer deutschen Verlegerin oder vermögenden Publizistin gemacht wird.
Neue Webinare jetzt online
Webinare - neuerdings nicht nur allein per Computer, sondern auch mit Handy oder iPad möglich.
Die Freiheit der Verlage
Mehr als fünf Jahre hat der Streit zwischen DJV und Axel Springer AG gedauert. Jetzt liegt die Urteilsbegründung vor – besonders glücklich dürften die freien Journalisten nicht sind.
Ausverhandelte FAZ-Bedingungen für Freie jetzt im DJV-Intranet
Der DJV hatte längere Zeit mit dem Verlag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung verhandelt. Jetzt gibt es die ausverhandelte Fassung der Vertragsbedingungen für freie Mitarbeiter zum Nachlesen.
IFJ-Newsletter Urheberrecht
Der Juli-Newsletter der Internationalen Journalisten Förderation ist jetzt im Netz abrufbar. In englischer Sprache, Format PDF. ... mehr
Höhere Honorare für Berufsfotografen bei der Verletzung von Bildrechten
Bei der Berechnung von Schadensersatzansprüchen macht es nach einem Urteil des Amtsgerichts Köln einen Unterschied, ob es sich um Aufnahmen eines Berufsfotografen oder die Aufnahmen eines Amateurs handelt. So dürfen die...
Jobbörse mit englischsprachigem Schwerpunkt
Eine Jobbörse, die auf europaweite Jobs zielt und doch eher den Markt englischsprachiger Journalisten abdeckt.
Fragen und Antworten zur (Nicht-)Ausschüttung VG Wort
DJV-Justiziar Benno H. Pöppelmann erläutert die Situation.
Am Riff der Teufelsrochen
Sie klettern in Fledermaushöhlen, tauchen mit Tigerhaien und stürzen schon mal mit einem Heißluftballon ab. Für die selbstständigen Filmemacher ist der Job riskant.
AGB - Deutsch
Freier Journalist? Autorenvertrag geschickt bekommen? Hier geht's zur Übersetzung ...
Wenn Journalisten krank werden
Freiberufler sind oft nicht genügend abgesichert, wenn sie wegen einer schweren Krankheit über Wochen nicht arbeiten können. Michael Hirschler informiert, was freie Journalisten tun können.
Freie Journalisten auf Fooxx-Jagd
Mehr als 20 freie Autoren von Landspiegel und Gewusst wie! warten zum Teil seit Jahren auf ihr Honorar. Der Fooxx-Verlag ist inzwischen insolvent. Trotzdem machen die Verantwortlichen weiter.
Schon gewusst?Der DJV vertritt seine Mitglieder in zahlreichen Gremien und Einrichtungen der Medien. Rundfunkräte, Medienanstalten, Pressevversorgungswerk, VG WORT, VG BILD KUNST, Künstlersozialkasse
Schon gewusst?Der DJV vertritt seine Mitglieder in zahlreichen Gremien und Einrichtungen der Medien. Rundfunkräte, Medienanstalten, Pressevversorgungswerk, VG WORT, VG BILD KUNST, Künstlersozialkasse
freienblog
Weitere interessante Themen
Selbstverlag
Ihr eigenes Buch machen, also eBook oder Printexemplar, mit vonjournalisten.de
...mehr
DJV, Verband der Freien
Über 15.000 Freie sind Mitglied im DJV. Warum, steht in unserem Flyer.
...mehr