News für Freie
Selbständige Freiberufler neuerdings rechtlos?
Ein Schreiben an Freie der DW-Akademie könnte bald auch Folgen für andere Freie haben - DJV protestiert
Diese Auffassung ist juristisch in keiner Weise haltbar. Ein Freiberufler ist per Definition keine Firma und auch kein Gewerbetreibender. Der Begriff der Firma ist in § 17 Handelsgesetzbuch klar definiert, Freiberufler haben keine Firma. Das ist selbst juristischen Laien bekannt. Dass die DW das in Deutschland geltende Gesetzesrecht sehenden Auges ignorieren will, ist äußerst bedenklich.
Das Schreiben im O-Ton:
„Selbständige Freiberufler, die nichtprogrammgestaltend für die DW tätig sind, werden ausnahmslos als Einzelunternehmen ("Fremdfirma") beauftragt und abgerechnet. Es gelten die DW-internen Regelungen zur Beauftragung von Fremdfirmen (z.B. Vergaberegelungen). Der Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen ist nicht anwendbar.“
Das Schreiben wurde an Freie verschickt, die für die Deutsche Welle Akademie tätig sind. Es ist allerdings zu befürchten, dass die DW diese Auffassung auch auf andere Bereiche ausdehnen wird, wenn sie feststellt, dass diese Umstellung von den Mitarbeitern und den Gewerkschaften hingenommen wird. Denn freie Mitarbeiter, die nicht programmgestaltend sind, gibt es in der DW eine ganze Reihe. Abgesehen davon stellt sich die Frage, ob die konkreten Aufgaben, um die es an der DW-Akademie geht, im Einzelfall nicht doch programmgestaltend sind. Natürlich kann es nicht sein, dass die DW frei entscheidet, wer als programmgestaltend einzustufen ist und den Tarifvertrag dann auf diesen Personenkreis beschränkt.
Seit In-Kraft-Treten des Tarifvertrags im Jahr 2002 war Konsens, dass praktisch alle Freien der DW-Akademie unter den Tarifvertrag fallen und damit Ansprüche auf Tarifhonorar, Urlaubsentgelt und soziale Leistungen wie etwa Zahlungen bei Krankheit oder Beendigung ihrer Tätigkeiten haben. Es ist daher auch tarifrechtlich nicht erklärbar, wie die DW plötzlich auf den Gedanken kommt, einen Teil von Freien aus der Anwendung des Tarifvertrags zu nehmen.
Unabhängig von der rechtlichen Einstufung ist es aber auch insgesamt als unsozial zu bewerten, einen Teil der Freien die tariflichen Rechte wegzunehmen, denn es geht um elementare Rechte wie Fortzahlung im Urlaub, bei Krankheit, Schwangerschaft oder Entlassung.
Der DJV hat bereits mit Schreiben vom 9. Oktober, 21. Oktober und 25. Oktober die DW um Aufklärung und Korrektur dieser Auffassungen gebeten. Es sind seitens der DW keinerlei schlüssigen Antworten gekommen. Das einzige, was an kargen „Argumenten“ genannt wurde, war der Satz: „Der Begriff freie Mitarbeiter ist DW-intern nicht deckungsgleich mit dem Begriff selbständige Freiberufler.“ Diese Aussage erklärt nichts, sondern will offenbar zum Ausdruck bringen, dass Freiberufler aus dem Tarifvertrag fallen sollen.
Der DJV fordert alle Freien auf, sich gegenüber der DW-Geschäftsführung auf dieses Schreiben zu berufen und auf ihren Rechten zu bestehen, falls sie Mitteilungen erhalten, dass sie in Zukunft als „nicht programmgestaltende Freiberufler“ aus dem Tarifvertrag fallen. Mitglieder des DJV und anderer Gewerkschaften sollten den Rechtsschutz ihres Landesverbandes/Landesbezirks nutzen und umgehend Klage vor dem Arbeitsgericht erheben, mit der die Feststellung der Weitergeltung ihrer Tarifrechte beantragt wird (so genannte Feststellungsklage).
Der DJV appelliert an die DW, ihren Kurs umgehend zu ändern. In den anstehenden Tarifverhandlungen wird das Thema ebenso zur Sprache kommen. Die Freien an der DW-Akademie können sich der Solidarität aller übrigen Beschäftigten sicher sein, denn es geht im Kern um die Rechte aller Freien an der DW.
Michael Hirschler, hir@djv.de
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