News für Freie
Selbständige Freiberufler neuerdings rechtlos?
Ein Schreiben an Freie der DW-Akademie könnte bald auch Folgen für andere Freie haben - DJV protestiert
Diese Auffassung ist juristisch in keiner Weise haltbar. Ein Freiberufler ist per Definition keine Firma und auch kein Gewerbetreibender. Der Begriff der Firma ist in § 17 Handelsgesetzbuch klar definiert, Freiberufler haben keine Firma. Das ist selbst juristischen Laien bekannt. Dass die DW das in Deutschland geltende Gesetzesrecht sehenden Auges ignorieren will, ist äußerst bedenklich.
Das Schreiben im O-Ton:
„Selbständige Freiberufler, die nichtprogrammgestaltend für die DW tätig sind, werden ausnahmslos als Einzelunternehmen ("Fremdfirma") beauftragt und abgerechnet. Es gelten die DW-internen Regelungen zur Beauftragung von Fremdfirmen (z.B. Vergaberegelungen). Der Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen ist nicht anwendbar.“
Das Schreiben wurde an Freie verschickt, die für die Deutsche Welle Akademie tätig sind. Es ist allerdings zu befürchten, dass die DW diese Auffassung auch auf andere Bereiche ausdehnen wird, wenn sie feststellt, dass diese Umstellung von den Mitarbeitern und den Gewerkschaften hingenommen wird. Denn freie Mitarbeiter, die nicht programmgestaltend sind, gibt es in der DW eine ganze Reihe. Abgesehen davon stellt sich die Frage, ob die konkreten Aufgaben, um die es an der DW-Akademie geht, im Einzelfall nicht doch programmgestaltend sind. Natürlich kann es nicht sein, dass die DW frei entscheidet, wer als programmgestaltend einzustufen ist und den Tarifvertrag dann auf diesen Personenkreis beschränkt.
Seit In-Kraft-Treten des Tarifvertrags im Jahr 2002 war Konsens, dass praktisch alle Freien der DW-Akademie unter den Tarifvertrag fallen und damit Ansprüche auf Tarifhonorar, Urlaubsentgelt und soziale Leistungen wie etwa Zahlungen bei Krankheit oder Beendigung ihrer Tätigkeiten haben. Es ist daher auch tarifrechtlich nicht erklärbar, wie die DW plötzlich auf den Gedanken kommt, einen Teil von Freien aus der Anwendung des Tarifvertrags zu nehmen.
Unabhängig von der rechtlichen Einstufung ist es aber auch insgesamt als unsozial zu bewerten, einen Teil der Freien die tariflichen Rechte wegzunehmen, denn es geht um elementare Rechte wie Fortzahlung im Urlaub, bei Krankheit, Schwangerschaft oder Entlassung.
Der DJV hat bereits mit Schreiben vom 9. Oktober, 21. Oktober und 25. Oktober die DW um Aufklärung und Korrektur dieser Auffassungen gebeten. Es sind seitens der DW keinerlei schlüssigen Antworten gekommen. Das einzige, was an kargen „Argumenten“ genannt wurde, war der Satz: „Der Begriff freie Mitarbeiter ist DW-intern nicht deckungsgleich mit dem Begriff selbständige Freiberufler.“ Diese Aussage erklärt nichts, sondern will offenbar zum Ausdruck bringen, dass Freiberufler aus dem Tarifvertrag fallen sollen.
Der DJV fordert alle Freien auf, sich gegenüber der DW-Geschäftsführung auf dieses Schreiben zu berufen und auf ihren Rechten zu bestehen, falls sie Mitteilungen erhalten, dass sie in Zukunft als „nicht programmgestaltende Freiberufler“ aus dem Tarifvertrag fallen. Mitglieder des DJV und anderer Gewerkschaften sollten den Rechtsschutz ihres Landesverbandes/Landesbezirks nutzen und umgehend Klage vor dem Arbeitsgericht erheben, mit der die Feststellung der Weitergeltung ihrer Tarifrechte beantragt wird (so genannte Feststellungsklage).
Der DJV appelliert an die DW, ihren Kurs umgehend zu ändern. In den anstehenden Tarifverhandlungen wird das Thema ebenso zur Sprache kommen. Die Freien an der DW-Akademie können sich der Solidarität aller übrigen Beschäftigten sicher sein, denn es geht im Kern um die Rechte aller Freien an der DW.
Michael Hirschler, hir@djv.de
News für Freie
Huffington und wir
Die Huffington Post kommt nach Deutschland. Das steht fest, die Frage ist nur noch, wann der "große Deal" verkündet wird, der dann vermutlich mit einer deutschen Verlegerin oder vermögenden Publizistin gemacht wird.
Neue Webinare jetzt online
Webinare - neuerdings nicht nur allein per Computer, sondern auch mit Handy oder iPad möglich.
Die Freiheit der Verlage
Mehr als fünf Jahre hat der Streit zwischen DJV und Axel Springer AG gedauert. Jetzt liegt die Urteilsbegründung vor – besonders glücklich dürften die freien Journalisten nicht sind.
Ausverhandelte FAZ-Bedingungen für Freie jetzt im DJV-Intranet
Der DJV hatte längere Zeit mit dem Verlag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung verhandelt. Jetzt gibt es die ausverhandelte Fassung der Vertragsbedingungen für freie Mitarbeiter zum Nachlesen.
IFJ-Newsletter Urheberrecht
Der Juli-Newsletter der Internationalen Journalisten Förderation ist jetzt im Netz abrufbar. In englischer Sprache, Format PDF. ... mehr
Höhere Honorare für Berufsfotografen bei der Verletzung von Bildrechten
Bei der Berechnung von Schadensersatzansprüchen macht es nach einem Urteil des Amtsgerichts Köln einen Unterschied, ob es sich um Aufnahmen eines Berufsfotografen oder die Aufnahmen eines Amateurs handelt. So dürfen die...
Jobbörse mit englischsprachigem Schwerpunkt
Eine Jobbörse, die auf europaweite Jobs zielt und doch eher den Markt englischsprachiger Journalisten abdeckt.
Fragen und Antworten zur (Nicht-)Ausschüttung VG Wort
DJV-Justiziar Benno H. Pöppelmann erläutert die Situation.
Am Riff der Teufelsrochen
Sie klettern in Fledermaushöhlen, tauchen mit Tigerhaien und stürzen schon mal mit einem Heißluftballon ab. Für die selbstständigen Filmemacher ist der Job riskant.
AGB - Deutsch
Freier Journalist? Autorenvertrag geschickt bekommen? Hier geht's zur Übersetzung ...
Wenn Journalisten krank werden
Freiberufler sind oft nicht genügend abgesichert, wenn sie wegen einer schweren Krankheit über Wochen nicht arbeiten können. Michael Hirschler informiert, was freie Journalisten tun können.
Freie Journalisten auf Fooxx-Jagd
Mehr als 20 freie Autoren von Landspiegel und Gewusst wie! warten zum Teil seit Jahren auf ihr Honorar. Der Fooxx-Verlag ist inzwischen insolvent. Trotzdem machen die Verantwortlichen weiter.
Schon gewusst?Selbständige fallen in der Politik immer noch oft unter den Tisch - das muss aber nicht so bleiben. Der DJV vertritt die Freien, wenn es um Gesetzesvorhaben, Reformvorschläge und Stellungnahmen geht.
Schon gewusst?Selbständige fallen in der Politik immer noch oft unter den Tisch - das muss aber nicht so bleiben. Der DJV vertritt die Freien, wenn es um Gesetzesvorhaben, Reformvorschläge und Stellungnahmen geht.
freienblog
Weitere interessante Themen
Selbstverlag
Ihr eigenes Buch machen, also eBook oder Printexemplar, mit vonjournalisten.de
...mehr
DJV, Verband der Freien
Über 15.000 Freie sind Mitglied im DJV. Warum, steht in unserem Flyer.
...mehr