News für Freie
Was bringt die neue "Vermutungsregelung" für & gegen Scheinselbständigkeit?
Scheinselbständige werden ihre Rechte nicht viel leichter durchsetzen können
Grundsätzlich interessant für freie Journalisten, die scheinselbständig arbeiten müssen und gerne einen Arbeitsvertrag erhalten wollen, ist dabei zunächst eine gewisse, allerdings nicht wirklich umwälzende Präzisierung des Arbeitnehmerbegriffs im Gesetz durch acht Kriterien. Darüber hinaus soll es aber auch eine Bestimmung geben, wonach der Arbeitnehmerstatus "widerleglich vermutet" wird. Das soll dann möglich sein, wenn die Deutsche Rentenversicherung bei einer so genannten Statusprüfung die Sozialversicherungspflicht feststellt.
Arbeitnehmerstatus per Entscheidung der Rentenversicherung? Das hört sich erst einmal angesichts der vielen Probleme der Betroffenen sympathisch an. Allerdings soll das nur für diejenigen gelten, die selbst ein solches Statusverfahren anstoßen. Es soll nicht gelten für sonstige Prüfentscheidungen der Prüfdienste der Rentenversicherung. Es gilt auch nicht für solche Freien (z.B. Rundfunkanstalten), für die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden, ohne dass eine Statusprüfung eingeleitet wurde.
Wer also durch die Rentenversicherung zum Arbeitnehmer werden will, muss dort erst den Antrag auf Feststellung der Sozialversicherungspflicht stellen. Da stellt sich dann die Frage, warum der Interessierte nicht vielleicht gleich beim Arbeitsgericht klagt, denn das dürfte in der Regel immer noch schneller entscheiden als die Rentenversicherung.
Eine pessimistische Annahme dürfte dann auch lauten: Die Arbeitgeberseite würde in Zukunft (unter Umständen in jedem Einzelfall) erheblich härter bei der Statusprüfung agieren und zunächst alle Instanzen bis zum Bundessozialgericht bemühen. Das würde bedeuten: die Statusstreitigkeiten verschärfen sich auch im Sozialrecht, und natürlich würden die Anwälte der (vermeintlichen) Arbeitgeber selbst bei verlorenem Statusprozess im Sozialrecht anschließend den Kampf vor den Arbeitsgerichten fortsetzen, weil die Feststellung der Rentenversicherung ja immer noch im Bereich des Arbeitsrechts widerlegbar ist. Zudem würde ein Mitarbeiter, der in Zukunft ein Verfahren zur Statusfeststellung bei der Rentenversicherung einleitet, unter Umständen dann genauso (schlecht) behandelt werden wie jemand der eine arbeitsrechtliche Statusklage durchführt, also in Betrieb und Redaktion ausgegrenzt als Querulant - die jahrelang dauernden Verfahren werden also die Betroffenen genauso oft im Regen stehen lassen wie bislang.
Beschleunigte Schnellverfahren vor den Arbeitsgerichten und Instanzen außerhalb der Rentenversicherung würden hier vermutlich besser sein, vor allem auch, weil die zuständige Clearingstelle in den letzten Jahren im fraglichen Verfahren viele Antragsteller in eher recht sportlicher Weise als Selbständige eingestuft haben soll. Die Landesämter für Arbeitsschutz könnten hier viel wirksamer agieren. Interessanterweise setzt die Bundesregierung bei der strafrechtlichen Verfolgung der Scheinselbständigkeit in letzter Zeit eher auf den Zoll als auf die Rentenversicherungsprüfer. Sie wird ihre Gründe dafür gehabt haben...
Natürlich wäre es falsch, dem Gesetzesvorhaben jede denkbare Wirkungsmöglichkeit abzusprechen. Gewisse Effekte, und sei sie auch nur psychologischer Art, etwa in den Vorstellungswelten von Unternehmensführungen, sind durchaus denkbar. Insgesamt erscheint die neue Vermutungsregel aber sehr übersichtlich. Für Panik, wie sie derzeit im Arbeitgeberlager geschürt wird, ist sicherlich kein Anlass.
Michael Hirschler, hir@djv.de
News für Freie
Webinar Krieg & Krise - die richtigen Versicherungen für Freie
Am 25. Oktober diskutieren wir per Internet das Thema, wie freie Journalisten sich am besten absichern für Kriegs- und Krisensituationen.
Verwertungsgesellschaft WORT - Webinar zum Thema
Alles was Sie wissen müssen zur VG WORT
Freie ab 55 Jahren: 5.000 Euro fürs Alter von der VG Wort
Der Stiftungsrat der Stiftung Autorenversorgungswerk der VG WORT hat die seit 2010 gültigen Richtlinien für die Gewährung eines einmaligen Zuschusses zur Alterssicherung (AVW II) geändert, um die Teilnahmemöglichkeiten zu...
Deckungszusagen und Vorkasse bei dapd - für Einzelaufträge
Es gibt bei einigen Freien Post. Vom dapd-Geschäftsführer.
Mailingliste für dapd-Freie
Der DJV bietet seinen Freien die Möglichkeit, sich per Mailingliste zum Thema dapd auszutauschen. Die Liste wendet sich sowohl an Wort-Freie wie an Bildjournalisten.
Mit dem "Bargeschäft" weiter Beiträge an dapd liefern
Was sollen Freie, insbesondere auch Bildjournalisten machen, wenn sie weiterhin Bestellungen von dapd erhalten?
Was gilt bei Insolvenz für Pauschalisten und andere Freie?
dapd hat zahlreiche freie Mitarbeiter beschäftigt und erst in den letzten Monaten die Zahl der so genannten Pauschalisten noch einmal aufgestockt. Doch Insolvenzgeld gibt es nur für Arbeitnehmer.
Neue Webinare jetzt online: Urheberrecht, Selbständig mit Kind, VG Wort und mehr
Lernen per Internet - der DJV macht´s möglich. Neue Kursangebote ("Webinare") jetzt unter www.journalistenwebinar.de
Zeit ist Geld
Zahlreiche Stiftungen und Organisationen bieten Recherche-Stipendien an, aber nur wenige Journalisten bewerben sich.
"Es gibt im Osten eigene Themen"
Die Premiere des ersten Ostdeutschen Journalistentags steht kurz bevor: Am 6. Oktober laden fünf Landesverbände des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) nach Berlin.
Konsequenz des Springer-Urteils für Freie
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass sich ein Verlag durchaus alle Nutzungsrechte an einem Werk sichern kann. DJV-Freien-Experte Michael Hirschler erklärt, wie man sich wehren kann.
Die zweite Welle
Inzwischen machen manche hyperlokale Webseiten fünfstellige Umsätze, große Anzeigenkunden klopfen an die Tür. Ein Besuch bei Meine Südstadt in Köln.
Schon gewusst?Der DJV bietet freien Journalisten auch online durchgeführte Seminare an. Bei diesen so gennanten "Webinaren" können Freie bei sich im Büro sitzen und Weiterbildung zu vielen Themen abholen - für Mitglieder oft sogar kostenlos oder zu stark vergünstigten Preisen.
Schon gewusst?Der DJV bietet freien Journalisten auch online durchgeführte Seminare an. Bei diesen so gennanten "Webinaren" können Freie bei sich im Büro sitzen und Weiterbildung zu vielen Themen abholen - für Mitglieder oft sogar kostenlos oder zu stark vergünstigten Preisen.
freienblog
Weitere interessante Themen
Selbstverlag
Ihr eigenes Buch machen, also eBook oder Printexemplar, mit vonjournalisten.de
...mehr
DJV, Verband der Freien
Über 15.000 Freie sind Mitglied im DJV. Warum, steht in unserem Flyer.
...mehr