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Antrags-Chaos: Besser noch warten bei Neustarthilfe und Betriebskostenhilfe
EU-Beihilferecht sorgt für Probleme
Freie müssen mit der Beantragung von neuen Hilfen weiterhin warten. Irreführende Aussagen der Bundesregierung und unklare Antragssysteme sorgen derweil für Chaos bei Selbstständigen: Weder die Neustarthilfe noch die hierzu alternative konkrete Erstattung bestimmter Betriebskosten im Rahmen der „Überbrückungshilfe III“ können bislang online abgerufen werden.
Hinzu kommt, dass inzwischen klar wird, dass die „Überbrückungshilfe III“ nur für Selbstständige gezahlt werden soll, die einkommensmäßige Verluste nachweisen, also rote Zahlen auf dem Konto. Es kann derzeit nicht einmal klar gesagt werden, ob das Kriterium der Verluste auch für die Beantragung der Neustarthilfe gilt.
Mehr in einem "DJV-Tipps für Freie".
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