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Corona-Krise

Auch der Basketball sperrt Fotografie aus

05.06.2020

Die Fotografie ist ein Infektionsrisiko, das eingedämmt werden muss. Diese Ansicht, die sich schon bei den Verantwortlichen im Fußball breitgemacht hat und zu einer Reduzierung auf nur drei Personen geführt hat, wird jetzt auch im Basketball zur Devise. Ebenfalls nur drei Personen dürfen im Finaltunier fotografisch aktiv werden. Zwei Fotografen werden gegen Honorar Bilder zur Verfügung stellen können, außerdem gibt es einen Pool für Agenturen, hier werden dpa, AFP, Reuters und Getty Images genannt. Außerdem heißt es, die Bilder aus dem Pool würden Imago-Images zur Verfügung gestellt.

Während einige Beobachter aufatmen (es gab in einigen Kreisen zunächst Behauptungen, es dürfe nur eine einzige Person fotografieren), ist die Enttäuschung bei denjenigen Fotografinnen und Fotografen, die ihre Vereine vor Ort seit Jahren pressetechnisch betreuen, außerordentlich groß. Sie empfinden ihren Ausschluss nach Jahren intensiver Arbeit vor Ort und auch mitten in einer ohnehin schweren Wirtschaftskrise als außerordentlich unsolidarisch. Es geht sogar so weit, dass sie jetzt rechtliche Schritte prüfen wollen. Dabei geht es ihnen weniger um einen Anschluss an den Pool als um mindestens eine eigene, zusätzliche Stelle für eine frei tätige Person, die dann als Pool für alle anderen fungieren könnte, die ebenfalls als regelmäßige Berichterstatter einzustufen sind.

In der DFL, in der die restriktive Praxis der Zulassung von Fotografinnen und Fotografen ebenfalls kritisiert wird, gibt es zumindest einen Pool für Freie, aus denen sich andere Freie bedienen können. Die BBL geht mit dem Ausschluss jeder Belieferung von anderen Freien noch einmal über das schon restriktive Konzept hinaus, meinen Kritiker.

Der DJV hat die für die Pressearbeit Verantwortlichen der BBL angeschrieben und sie gebeten, ihre Position noch einmal zu überprüfen. Beobachter der Szene sehen die Chancen dieser Initiative aber als außerordentlich klein an: die Spiele beginnen schon diesen Samstag.

Experten meinen, dass die einzige wirkliche Lösung für diese Probleme ein klare gesetzliche Regelung sein wird, in der Zugangsrechte der Presse auch bei privat organisierten Veranstaltungen ab einer bestimmten Öffentlichkeitswirksamkeit vorgeschrieben wird. Der aktuelle Vorgang erscheint als Beweis dafür, dass Appelle an Solidarität mit Freien im Nichts verpuffen: insofern eine Vorlage für den Gesetzgeber, hier einzugreifen.

Fotografinnen und Fotografen ist zu empfehlen, in dieser Frage ihre Bundestagsabgeordneten und Landtagsabgeordneten anzuschreiben und zu fordern, dass solche Zugangsrechte gesetzlich verankert werden. Systematisch wäre das in den Landespressegesetzen denkbar, gleichzeitig wäre eine bundesgesetzliche Flankierung aber auch nicht falsch, da der Eingriff in das Privatrecht dadurch noch einmal eine Unterstützung erhalten würde. Update 8. Juni 2020: Die BBL hat am Sonntag, 7. Juni, mitgeteilt, dass sie einen Platz für Freie als Pool-Platz bereitstellt.   

Michael Hirschler, hir@djv.de



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