Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
Mehr zum Thema

Bildjournalisten

Corona-Krise

Bayern zahlt jetzt für Oktober bis Dezember bis zu 1.180 Euro "Unternehmerlohn"

18.12.2020

Die Bayerische Staatsregierung hat jetzt ein Soloselbstständigenprogramm aufgesetzt, von dem freie Journalistinnen und Journalisten in der Corona-Krise profitieren können. Sie können bis zu 1.180 Euro für die Monate Oktober bis Dezember 2020 erhalten.  Gleichzeitig ist nicht klar, ob es die gleiche Förderung auch ab Januar geben soll.

Auf bayern-innovativ infomiert sie wie folgt über den Verfahrensweg:

Wer wird unterstützt?

Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe mit bestehendem Hauptwohnsitz in Bayern (Stichtag: 1. Oktober 2020), die spätestens seit 1. Februar 2020 eine künstlerische, publizistische oder kulturnahe Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben.

Weitere Voraussetzungen

Personen müssen als Soloselbstständige oder in abhängiger Beschäftigung mit wechselnden Engagements und/oder bei unterschiedlichen Arbeitgebern tätig sein. Als Soloselbstständige gelten Antragsteller, die keine Mitarbeiter beschäftigen.

Voraussetzung ist, dass die Antragsteller:

-nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind oder

- den Lebensunterhalt überwiegend aus erwerbsmäßiger künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit gemäß dem Katalog der Künstlersozialkasse bestreiten oder

- den Lebensunterhalt überwiegend aus erwerbsmäßiger Tätigkeit in kulturnahen Bereichen bestreiten; hierunter fallen beispielsweise die Tätigkeiten im Bereich Veranstaltungsorganisation und -management, als Kulturvermittler, Künstlervermittler, -manager und -agent, Pädagoge und Techniker, soweit diese sich jeweils auf den Kulturbereich beziehen (Musik, Theater und darstellende Künste, bildende Kunst und Design, Film und Medien, Heimat- und Geschichtspflege, Literatur, Museen und Ausstellungen).

Weitere Voraussetzung ist ein erheblicher Umsatzrückgang, d.h. der Antragsteller muss nachweisen, dass die durchschnittlichen monatlichen Gesamteinnahmen im Antragszeitraum (Okt. - Dez.2020)  verglichen mit den durchschnittlichen monatlichen Gesamteinnahmen des Jahres 2019 durch Einnahmeausfälle aufgrund der Corona-Pandemie um mindestens 30 Prozent zurückgegangen sind.

Was wird unterstützt?

Als Finanzhilfen werden ein fiktiver Unternehmerlohn in Höhe des Umsatzrückgangs im Antragszeitraum, höchstens jedoch 1.180 Euro pro Antragsmonat, sowie sowie ggf. der Ersatz der nachgewiesenen Kosten für die Mithilfe eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers oder Rechtsanwalts im Rahmen der Antragstellung gewährt.

Wie wird unterstützt?

Der Antragsteller stellt bei der zuständigen Bewilligungsstelle einen Antrag auf Gewährung eines fiktiven Unternehmerlohns in Höhe des Umsatzrückgangs im Antragszeitraum, höchstens jedoch 1.180 Euro pro Antragsmonat.

Die Antragstellung erfolgt elektronisch auf bayern-innovativ.de (Link hier).

Zuständig für die Prüfung, Bewilligung und Auszahlung der Finanzhilfe sind die jeweils zuständigen Bezirksregierungen."


Der DJV hatte zuletzt mit Schreiben seiner Landesverbände an die Politik appelliert, mehr für die Selbständigen zu unternehmen und dabei auf das Beispiel von Baden-Württemberg verwiesen, wo schon seit längerer Zeit 1.180 Euro im Monat als "Unternehmerlohn" gezahlt werden.


Michael Hirschler, hir@djv.de

 

News-Übersicht für Bildjournalisten

Corona-Krise

In Bayern wurden die Kriterien für die Sofort-Hilfe vereinfacht

01.04.20

"Private liquide Mittel müssen nicht (mehr) zur Deckung des Liquiditätsengpasses eingesetzt werden", teilt die Bayerische Landesregierung jetzt auf ihrer Internetseite mit. Bislang hatte es geheißen, dass nur Mittel...

Corona-Krise

Update zu "Corona und die Freien" vom 31. März 2020

31.03.20

Welches sind die Ansprüche von Freien angesichts von Corona, auf Zuschüsse oder soziale Leistungen und anderes? Das Update zum "Tipps für Freie zu Corona" vom 31. März 2020 ist jetzt online.

Berufsinformationen

Corona und die Freien - "Tipps für Freie"

20.03.20

In einem aktuellen "Tipps für Freie" hat der DJV einige Informationen über Ansprüche von Freien in der Corona-Krise zusammengefasst, es kann hier online als PDF heruntergeladen werden.

Journalismus und Corona

Was, wenn die Ausgangssperre kommt?

19.03.20

Was bedeutet eine mögliche Ausgangssperre für Journalisten? Gibt es dann keine Medien mehr?

Praktische Hilfe

Journalist*innen und Corona

12.03.20

Mit kaum einem anderen Thema haben Journalistinnen und Journalisten in diesen Tagen so viel zu tun wie mit dem Corona-Virus. Sie sammeln Informationen über die Ausbreitung der Infektionen, über die Empfehlungen von Behörden, über...

Freie

Netzkonferenz für Freie am 18./19. März

09.03.20

Aus Gründen des Gesundheitsschutzes für Teilnehmer/innen, Referent/inn/en und Dritte im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus wird die für den 18./19. März geplante Tagung "Freier Journalismus in Bewegung"...

Bildjournalismus

Können Frauen nicht fotografieren?

09.03.20

Der DJV Hamburg hat zusammen mit dem Datenteam des Spiegel ermittelt: Nur 14 Prozent der Cover von 30 deutschen Magazinen stammten im vergangenen Jahr von Fotografinnen.

Tagung

Auftakttagung "Jahr der Freien" in Berlin

07.02.20

Unter dem Motto "Freier Journalismus in Bewegung" lädt der DJV zu einer Fachtagung ein, die zugleich die Auftaktveranstaltung für das "Jahr der Freien" darstellt. Das Programm ist online abrufbar, die...

Umfrage

Entwicklung des Bildermarktes

30.01.20

Fachhochschule Hannover führt "erste übergreifende Erhebung" durch

News 109 bis 117 von 402
Newsletter

Cookie Einstellungen