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Bildjournalisten

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ddp-images - DJV warnt vor übereilter Vertragsunterzeichnung

26.09.2013

In der Ruhe liegt die (juristische) Kraft


Die Bildjournalisten der ehemaligen dapd haben jetzt Verträge mit der neuen Agentur erhalten. Dadurch soll die rechtliche Situation der Nutzung geklärt werden. Die Fotografen sollen demnach die Rechte an den Bilder erneut übertragen und anschließend 20 Prozent von den Erlösen erhalten. Die Agentur begründet diesen Beteiligungssatz damit, dass die Betroffenen von dapd und Vorgängerfirmen bereits voll bezahlt worden seien. Sie würden also durch die Insolvenz mehr erhalten als ohne. Bilder wiederum, die wegen der Insolvenz nicht mehr bezahlt wurden, will die Agentur nach ihren Aussagen gar nicht nutzen.

Der DJV vertritt eine Reihe von Bildjournalisten in dieser Angelegenheit. Sein Rat: Der Vertrag sollte nicht übereilt unterzeichnet werden, da aus Sicht des DJV noch einige Klärungen erforderlich sind, beispielsweise für Bildjournalisten, für die bei AP oder dapd Nebenabreden zur Eigenverwertung bestanden. Auch die Frage der Haftung für Model Releases sollte aus Sicht des DJV noch klar geregelt werden, derzeit fehlt eine solche Regelung im Vertragstext. Die Agentur hat dem DJV bereits Verhandlungsbereitschaft zu diesen Punkten signalisiert, so dass DJV-Mitglieder ohne Weiteres noch nicht unterzeichnen sollten.

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