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Fotografenkritik wegen ungefragter Fotonutzung durch Google

14.06.2017

Über den Hashtag #goopho" und/oder #ContentScraping kann der Veranstaltung gefolgt werden

Nächste Gespräche nur noch in der Tiefgarage? Die Stimmung gegenüber Google sinkt bei den Fotoverbänden auf den Tiefpunkt. | Foto: Hirschler

Seit dem 1. März 2017 zeigt Google in seiner Bildersuche Fotos in der vollen Auflösung der Zielseite, ohne jede Genehmigung, ohne Nennung des Urhebers und ohne die professionellen Bilddaten, wie sie im Originalbild zu finden sind.

Fotoagenturen und Onlineseiten, die stark mit Fotos arbeiten, verzeichnen erhebliche Rückgänge bei den Besucherzahlen: von bis zu 90 Prozent ist die Rede. Ursache: Viele Nutzer, die nach Fotos suchen, bleiben jetzt einfach in der Google Bildsuche und suchen nicht die Ursprungsseiten auf.

Dabei suggeriert die Darstellung der Fotos bei Google mehr oder weniger, dass die angezeigten Suchergebnisse beliebig in sozialen Netzwerken geteilt oder per Mail verteilt werden können. Ein Hinweis auf entgegenstehende Urheberrechte existiert nicht, nur ein vager Hinweis, dass das jeweilige Bild "eventuell" urheberrechtlich geschützt sein könnte. Was das konkret bedeutet, wird dabei nicht erläutert. Der unbefangene Nutzer muss denken, dass zumindest das beliebige Verteilen des Fotos zulässig sein wird, weil es von Google dazu präsentiert wird.

Schon bei oberflächlicher Betrachtung fallen mindestens drei Formen der Urheberrechtsverletzung auf: Unerlaubte Nutzung von Bildern und damit Verletzung des § 15 Urheberrechtsgesetz mit der Folge eines Schadensersatzanspruchs aus § 97 Urheberrechtsgesetz, Nichtnennung des Urhebers, damit Verstoß des § 13 Urheberrechtsgesetz, Entfernung von technischen Daten, die dem Schutz des Urheberrechts dienen, § 95a Urheberrechtsgesetz. Denn die so genannten IPTC-Daten, Textinformationen, die in Bilddateien untergebracht werden können, enthalten gerade bei professionellen Fotografen Hinweise auf den Urheber, unter anderem damit diese Bilder bei Nutzungen einwandfrei zugeordnet und vergütet werden können. Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg dürfen sie von Internetfirmen nicht einfach aus der Bilddatei entfernt werden, selbst wenn eine Plattform sie - im Übrigen rechtmäßig - verwendet.

Der Diebstahl ist nicht ohne deutliche Kritik und Gegenmaßnahmen geblieben. Bereits seit längerer Zeit gibt es die Aktion “Verteidige Dein Bild” des Fotografen Matthias Schilling (http://verteidige-dein-bild.de/), die sich schon im Voraus gegen die Einführung der neuen Bildsuche wehrte.

Die Firma Getty Images hat am 27. April 2016 Beschwerde bei der Europäischen Kommission wegen unlauterem Wettbewerb eingereicht (Link zur Pressemitteilung). Neun Fotoverbände hatten dann Google am 27. Februar 2017 in einem offenen Brief (Link hier) dazu aufgefordert, die Bildsuche in dieser Form zu unterlassen. Der Verband Freelens e.V. reichte dann Ende März 2017 eine Klage beim Landgericht Hamburg unter anderem mit dem Argument ein, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gestatte nur Thumbnails (Link hier).

Die Einreichung der Klage durch bisher nur einen Verband bedeutete dabei nicht, dass die anderen Verbände dieser Argumentation nicht folgen, sondern wohl eher darauf, dass der Verband eher aus der Überzeugung alleine klagen wollte, dass eine solche Klage ohne große Abstimmungsprozesse zwischen Verbänden einfacher durchführbar sei. Insofern ist die Frage offen, ob weitere Verbände Klagen einreichen werden, gemeinsam oder ebenfalls parallel zueinander.

Die neun Fotoverbände ihrerseits führten am 9. Mai 2017 einen Gesprächstermin mit der Firma Google durch, der allerdings ergebnislos blieb. Auch wenn ein naher Folgetermin vereinbart wurde, sah es nicht nach Lösungsmöglichkeiten aus (Bericht hier). Entsprechendes wurde aus Frankreich über ein Treffen von Google mit dortigen Interessenvertretern berichtet. Die Einschätzung von europäischen Interessenvertretern im Bereich der Fotowirtschaft lautet, dass Google nur auf Zeit spielt und keine Änderungen der Bildsuche vornehmen will.

Auf einer Tagung am 15. Juni 2017 wollen Fotoverbände unter der Regie des europäischen Agenturverbandes "Centre of the Picture Industry" (CEPIC) darüber diskutieren, welche rechtlichen Ansatzpunkte es gibt, um effektiv gegen Google vorzugehen. "Welche Auswirkungen hat Googles Verhalten? Wie können betroffene Unternehmen handeln? Welche Schritte sind notwendig?", so lauten die Fragen der Veranstalter.

In einem ersten Seminar "Google in Deutschland: Gerichtsprozesse und Verhandlungen" wird der aktuelle Stand der juristischen Auseinandersetzungen mit Google wegen der Bildersuche dargestellt. In einem zweiten Seminar wird die internationale Dimension des Falles aufgearbeitet: "Google in der EU und den USA: Suche, Klagen und Lizenzierung". In einem dritten Workshop soll es um die Frage gehen, inwieweit Verwertungsgesellschaften eine Rolle bei einer fairen Lösung spielen können: "Zukunftsperspektiven für Bildagenturen: Einnahmemöglichkeiten aus Verwertungsgesellschaften und „Google Tax“. In einer vierten Veranstaltung wird die Zukunft des Online-Marktes. debattiert: "Einfluss der Internetgiganten auf den Online-Markt".

Über den Verlauf der Veranstaltung wird auch auf djv.de berichtet werden. Wer die Veranstaltung über soziale Medien verfolgen will oder die Ziele der Fotoverbände auch durch aktives Mitwirken unterstützen möchte, kann der Tagung über den Hashtag #goopho und/oder #ContentScraping folgen und die Aussagen der Referenten damit weiter verbreiten.


Michael Hirschler, hir@djv.de (@freie, @djvfreie)

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